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Messer-Amok in Kindergarten – Mindestens 6 Tote

Der Täter verschaffte sich Eintritt in den Kindergarten und griff mit einem Messer die Kinder an.

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Foto: NF24 / Canva

Wieder wurde Kinder Opfer eines Amoklaufs in einem Kindergarten. Die Gesamte Region steht unter Schock nach der Nachricht über das grausame Verbrechen. Polizei und Feuerwehr sind mit einem Großaufgebot vor Ort, um die Verletzten zu versorgen. Angehörige warten vor der Kita auf weitere Nachrichten.

Messer-Attacke auf Kinder

Am Montag ereignete sich in einem Kindergarten in der südlichen chinesischen Provinz Guangzhou eine schreckliche Messerattacke, bei der laut Polizeiangaben sechs Menschen ihr Leben verloren. Die staatliche Zeitung „China Daily“ berichtete, dass ein 25-jähriger Mann nach der Attacke als Tatverdächtiger festgenommen wurde.

Am Morgen gegen 7:40 Uhr (Ortszeit) begab sich Wu Mojie (25) mit einem Messer von machetengroßer Größe zum Hort im Stadtzentrum von Liangjiang. Dort angekommen, griff er im Hof ein Kind und zwei Erwachsene an und brachte sie um. Die Anwohner reagierten sofort und alarmierten die Polizei.

Als die Beamten den Innenbereich des Kindergartens durchsuchten, entdeckten sie drei weitere leblose Körper. Insgesamt wurden bei diesem Amoklauf drei Kinder, zwei Eltern und ein Erzieher grausam ermordet.

25-jähriger Mann festgenommen

Wie die staatliche Zeitung „China Daily“ unter Berufung auf die Polizei berichtete, wurde ein 25-jähriger Mann als Tatverdächtiger festgenommen.


Es ist in der Volksrepublik China keine Seltenheit, dass Kindergartenkinder oder Schüler Ziel von Angriffen werden. Bei vergangenen Verbrechen hatten die Täter oft den Wunsch, sich aufgrund empfundener Ungerechtigkeiten an der Gesellschaft zu rächen und suchten sich dafür häufig die verwundbarsten Mitglieder aus.

Strenge Sicherheitsmaßnahmen an chinesischen Kindergarten

Aus diesem Grund wurden in China schon seit langer Zeit strenge Sicherheitsmaßnahmen an Schulen und Kindergärten eingeführt. An den Eingängen stehen Sicherheitspersonal. Eltern, Verwandte oder andere Personen dürfen in der Regel nicht auf das Gelände von Schulen oder Kindergärten gelangen. Sie können ihre Kinder lediglich am Eingang abgeben und wieder abholen.

TS
Quellen: Dw, Bild