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Haftstrafe für Mann aus Osnabrück

Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen Leistungsbezieher zu fünf Monaten Haft wegen Leistungsbetrug. Der Mann verschwieg eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und kassierte dadurch unrechtmäßig 1.130 Euro Arbeitslosengeld II.

Bild: Zoll
Foto: Presseportal.de

Osnabrück (ost)

Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück zu einer Haftstrafe von fünf Monaten.

Der rechtskräftig Verurteilte erhielt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Juni 2021 nahm der Mann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, von der er dem Leistungsträger nichts mitteilte. Dadurch konnte er unrechtmäßig etwa 1.130 Euro Arbeitslosengeld II erhalten.

Durch eine automatisierte Prüfung kam das Jobcenter Osnabrück dem Angeklagten auf die Spur. Regelmäßig werden die vom Arbeitgeber gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten abgeglichen. Da der Mann gleichzeitig Arbeitslosengeld II und ein Gehalt bezog, leitete das Hauptzollamt Osnabrück Ermittlungen ein, die letztendlich zur Anklage wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.

Der Angeklagte hätte den Leistungsträger umgehend informieren müssen, als er seine berufliche Tätigkeit aufnahm. Trotz entsprechender Hinweise hatte er dies nicht getan.

Aufgrund früherer Betrugsfälle gegen die Leistungsbehörde und andere Straftaten ging das Gericht davon aus, dass eine Geld- oder Bewährungsstrafe den Beschuldigten nicht davon abhalten würde, zukünftig keine Straftaten mehr zu begehen. Daher verhängte es die Haftstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück

Kontakt:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-3301 – 1006
E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
www.zoll.de

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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