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56-Jähriger wegen Täuschung seines Todes verurteilt

Gesamtfreiheitsstrafen für das Ehepaar wegen Versicherungsbetrug in 14 Fällen, trotz vorheriger Bewährungsstrafen.

Blick in einen leeren Sitzungssaal im Landgericht Kiel: Hier wurde über ein Ehepaar geurteilt.
Foto: Christian Charisius/dpa

Das Landgericht Kiel hat einen 56-Jährigen wegen versuchten Versicherungsbetruges in 14 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt, weil er seinen Tod auf der Ostsee vorgetäuscht hat. Die mitangeklagte Frau wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Es handele sich um Gesamtfreiheitsstrafen unter Einbeziehung von Bewährungsstrafen aus einem ersten Prozess gegen das Paar, sagte der Vorsitzende Richter Johann Kümmel bei der Urteilsbegründung. Schreiben belegten die Absicht der Angeklagten, «bei möglichst vielen Versicherungen so schnell wie möglich an ihr Geld zu kommen».

Mehrere Millionen erbeutet

Das Ehepaar wird beschuldigt, im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück in der Kieler Bucht vorgetäuscht zu haben, um etwa vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen zu erhalten. Der Angeklagte versteckte sich nach der Tat monatelang zuerst in Hamburg und später in Schwarmstedt in Niedersachsen. Dort wurde er schließlich im Mai 2020 von Spezialkräften der Polizei entdeckt. Bei der Suche nach ihm mit einer Taschenlampe blitzte sein Ehering auf, als er sich hinter Kisten versteckte.

In der vergangenen Woche forderte die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten für den Angeklagten wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsversuchs in 13 Fällen, unter Einbeziehung der Bewährungsstrafe aus dem ersten Prozess. Für die Frau wurde eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verlangt. Die Verteidiger beantragten Freisprüche für beide Angeklagten. Zuvor hatten sowohl der Mann als auch die Frau über ihre Anwälte Geständnisse vorgelesen.

Auch andere Versicherungen betrogen

Im Verfahren wurde nicht mehr über die eigentliche Schuldfrage verhandelt. Das Kieler Landgericht hatte das Paar im Februar 2021 bereits wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten bzw. einem Jahr verurteilt. Diese Urteile sind rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob die Freisprüche in 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen jedoch auf. Darüber musste das Gericht in Schleswig-Holstein nun erneut entscheiden.

Drei Tage nach dem Vorfall im Herbst 2019 meldete die Frau ihren Mann als vermisst. Die Polizei wurde jedoch schnell misstrauisch. Ein Gutachter stellte fest, dass am gefundenen Boot Manipulationen vorgenommen worden waren, um es sinken zu lassen. Die Lebensversicherungen akzeptierten die Todesmeldung nicht, wie vom Angeklagten zunächst angenommen.

Sie haben auch eine Sterbeurkunde oder Bestätigung seines Todes vom Amtsgericht angefordert. Dieser Prozess dauert jedoch mindestens sechs Monate. Es kam nicht zur Auszahlung der 13 Risiko-Lebens- und Unfallversicherungen.

dpa