Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Görlitzer Park: Prozess zu mutmaßlicher Vergewaltigung geplatzt

Das Verfahren wurde ausgesetzt, da das mutmaßliche Opfer nicht erschienen ist und eine Befragung nicht absehbar ist. Eine Videovernehmung in Georgien wird beantragt.

Einer der drei Angeklagten zu Prozessbeginn Mitte Januar.
Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Das Verfahren zu einer vermuteten Vergewaltigung im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg ist im ersten Versuch gescheitert. Das Landgericht Berlin hat vorerst die Verhandlung ausgesetzt.

Der Grund dafür ist, dass das angebliche Opfer am vergangenen Montag nicht als Zeugin erschienen ist und es in naher Zukunft keine Möglichkeit gibt, die Zeugin zu befragen. Die Frau aus Georgien hat jedoch über ihren Anwalt deutlich erklärt, dass sie bereit ist, in ihrem Heimatland per Videovernehmung auszusagen, sagte Richter Thilo Bartl. Da es sich um eine wichtige Zeugin handelt, wird das Gericht ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen stellen.

Da das Ergebnis voraussichtlich erst in einigen Monaten erwartet wird, ist es nicht möglich, den Prozess fortzusetzen. Das Gericht hat die Haftbefehle gegen die drei Angeklagten, die seit etwa sieben Monaten in Haft sind, aufgehoben.

Drei Männer sind angeklagt

Die Nebenklägerin in dem Prozess hat kurzfristig ihre Teilnahme am vierten Prozesstag abgesagt, erklärte ihr Anwalt Roland Weber. Sie habe sich überlastet gefühlt. Laut Weber möchte sie jedoch über die Deutsche Botschaft Tiflis befragt werden.

Es sind drei Männer im Alter von 22 und 23 Jahren angeklagt. Die Berliner Staatsanwaltschaft beschuldigt sie der besonders schweren Vergewaltigung, der gefährlichen Körperverletzung und des besonders schweren Raubes. Gemäß der Anklage sollen die Männer mit somalischer und guineischer Staatsangehörigkeit am frühen Morgen des 21. Juni 2023 ein Ehepaar überfallen und die damals 27 Jahre alte Frau vergewaltigt haben. Der Fall hatte eine Diskussion über Sicherheitsmaßnahmen in dem Park ausgelöst.

Seit Beginn des Prozesses steht ein kurzes Handyvideo im Mittelpunkt, das einer der Angeklagten damals im Park aufgenommen haben soll. Die Verteidiger haben erklärt, dass die sexuellen Handlungen möglicherweise freiwillig nach den Bildern stattgefunden haben könnten.

dpa