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Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

Die Verabschiedung stand noch auf der Kippe. Doch der Bundestag hat nun Änderungen des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Opposition sieht eine Aufweichung.

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Foto: ---/dpa-Infografik/dpa

Der Bundestag hat die kontroverse Reform des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Ein Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der dagegen gerichtet war, scheiterte am Vorabend vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Reform des Gesetzes wurde hauptsächlich auf Drängen der FDP umgesetzt.

Andreas Jung, der CDU-Energiepolitiker, bezeichnete die Reform des Klimaschutzgesetzes als „Entkernung“ und einen „Rückschritt“ für den Klimaschutz. Die Vertreter der Ampel verteidigten die Reform. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes plant wesentliche Änderungen. Bisherige Regelung besagt: Falls bestimmte Sektoren wie Verkehr oder Gebäude die gesetzlichen CO2-Emissionsvorgaben nicht erfüllen, müssen die entsprechenden Ministerien im folgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen.

Im letzten Jahr haben der Verkehrs- und der Gebäudebereich die Vorgaben nicht erreicht. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte mit drastischen Maßnahmen bis hin zu Wochenend-Fahrverboten gedroht, falls der Bundestag die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht bis zum Sommer verabschiedet hätte – dann hätte Wissing ein Sofortprogramm vorlegen müssen, damit der Verkehrssektor die Klimaziele einhält.

In die Zukunft gerichtet

Durch die Reform wird die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert, sondern zukunftsorientiert, über mehrere Jahre und sektorübergreifend. Es ist entscheidend, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden. Sollte sich abzeichnen, dass die Bundesregierung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ihr Klimaziel für das Jahr 2030 verfehlt, muss sie gegensteuern.

Jung bemängelte, dass die Ampel sich einen Freibrief ausstelle. Durch die Abschwächung der verbindlichen Sektorziele werde dem Gesetz sein Kern genommen.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr dagegen sagte, das alte Klimaschutzgesetz sei planwirtschaftlich gewesen. Dem Klima sei es vollkommen egal, ob CO2-Emissionen im Energie-, Industrie- oder Verkehrssektor eingespart werden. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge sagte: «Das Klimaschutzgesetz schaut in Zukunft nach vorne.» Die Emissionsziele blieben. «Kein Gramm CO2 darf in Zukunft mehr emittiert werden.» Dröge räumte aber ein, die Grünen hätten sich eine noch klarere Verantwortung der einzelnen Sektoren gewünscht.

Gemäß dem Gesetz muss Deutschland bis 2030 seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 reduzieren. Bis 2040 soll der Ausstoß um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden – dann dürfen nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden, als wieder gebunden werden können.

dpa