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Verfassungsgericht erlaubt Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordnung ab, da dieser unzulässig sei.

Das neue Klimaschutzgesetz soll dabei helfen das Ziel der Treibhausgasneutralität von Deutschland bis 2045 zu erreichen.
Foto: Stefan Sauer/dpa

Die Verabschiedung des reformierten Klimaschutzgesetzes für diesen Freitag kann wie geplant stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mitteilte. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt, da der Antrag in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig ist.

Mit der Entscheidung reagiert das höchste deutsche Gericht auf einen Antrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann. Heilmann hatte am Mittwoch eine einstweilige Anordnung beantragt. Er begründete den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz im vergangenen Jahr mit einer «extrem verkürzte Beratungszeit» und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes. Er argumentierte, sein Recht als Abgeordneter «auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung» sei verletzt worden.

Umweltverbände kritisieren geplante Reform

Die Reform des Klimaschutzgesetzes plant grundlegende Änderungen. Bisher müssen Ministerien Sofortprogramme vorlegen, wenn gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß in Sektoren wie Verkehr oder Gebäude nicht erfüllt werden. Mit der Reform wird die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren überprüft, sondern zukunftsgerichtet, über mehrere Jahre hinweg und sektorübergreifend. Sollte sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnen, dass die Bundesregierung das Klimaziel für 2030 verfehlt, muss sie gegensteuern. Umweltverbände kritisieren dies als Aufweichung und auch Heilmann warnt vor einer Schwächung des Klimaschutzes mit weitreichenden Folgen.

Treibhausgasneutralität bis 2045

Gemäß dem Gesetz muss Deutschland bis 2030 seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 reduzieren. Bis 2040 soll die Reduzierung auf 88 Prozent steigen und bis 2045 soll die Treibhausgasneutralität erreicht werden – dann dürfen nicht mehr Treibhausgase emittiert werden, als wieder gebunden werden können.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann im September vom Bundestag verabschiedet. «Die Verfahrensfehler halte ich für noch gravierender als sie beim Heizungsgesetz waren», hatte Heilmann am Mittwoch erklärt. Zwar sei der Gesetzestext viel weniger umfangreich, die Komplexität der Fragen, die sich aus der Reform für den Klimaschutz ergebe, sei aber deutlich höher.

dpa