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CSU-Kandidaten für Bundestagswahl nicht aus Parteispitze oder Kabinett

Minister sei kein Teilzeitjob, betonte Söder. Externe Kandidaten nicht ausgeschlossen. Neue Wege mit CDU.

Bei Kabinettsposten war Markus Söder in der Vergangenheit externen Kandidaten generell nicht abgeneigt:
Foto: Sven Hoppe/dpa

„Weder Parteichef Markus Söder noch Minister aus seinem bayerischen Kabinett sollen bei der nächsten Bundestagswahl über die CSU-Liste kandidieren.“

Minister sei kein Teilzeitjob, sagte Söder nach übereinstimmenden Angaben von Teilnehmern in der Sitzung des CSU-Vorstands in München. Zu seinen Karriereplänen sagte er dem Vernehmen nach, er sei lieber ein «super Ministerpräsident als ein Superminister in Berlin». Den Teilnehmerangaben zufolge lobte Söder das «sehr gute Personal» der CSU in Berlin, gleichwohl könne es aber nicht ausgeschlossen werden, dass ein Externer nach Berlin gehe. 

In der Zuhörerschaft wurde die Aussage von Söder als Kritik an seinem eigenen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger interpretiert. Der Chef der Freien Wähler plant, bei der kommenden Bundestagswahl anzutreten und seine Partei erstmals nach Berlin zu bringen.

Söder war in der Vergangenheit bei Kabinettsposten im Allgemeinen nicht abgeneigt gegenüber externen Kandidaten: In Bayern holte er im März 2018 die zuvor politisch völlig unbekannte Wissenschaftlerin Marion Kiechle in sein Kabinett, zu diesem Zeitpunkt war sie nicht einmal Mitglied der CSU. Dies führte jedoch innerhalb der Landtagsfraktion eher zu Unruhe. Nur wenige Monate später im November 2018 schied Kiechle nach Ablauf der Legislaturperiode wieder aus der Regierung aus. 2022 ernannte er den Landrat Christian Bernreiter zum Bauminister.

CSU sieht Chancen auch bei Bestätigung des neuen Wahlrechts

Nach Angaben aus Teilnehmerkreisen betonte Söder, dass die CSU sich keine Sorgen machen müsse, sollte das neue Bundestagswahlrecht bei der am Dienstag anstehenden Verhandlung am Bundesverfassungsgericht bestätigt werden. Mehrere Teilnehmer zitierten ihn mit den Worten: „Die CSU werde in dem Fall mit der CDU neue Wege finden.“

Am Dienstag und Mittwoch wird in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zur Verfassungsklage gegen das neue Bundestagswahlrecht abgehalten, das von der Ampelregierung im Bund durchgesetzt wurde. Im Juni letzten Jahres wurde das neue Wahlrecht trotz des Widerstands von Union und Linkspartei vom Bundestag verabschiedet. Die Reform zielt darauf ab, den Bundestag zu verkleinern. Künftig ist allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend für die Anzahl der Sitze.

Das könnte dazu führen, dass erfolgreiche Kandidaten im Wahlkreis ihr Direktmandat nicht erhalten. Auch die Grundmandatsklausel entfällt. Bisher konnten Parteien auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen hatten. Für die CSU, die nur in Bayern wählbar ist, würde dies bedeuten, dass sie bei einem bundesweiten Ergebnis von unter fünf Prozent nicht mehr im Bundestag vertreten wäre. Bei der Wahl 2021 betrug ihr Zweitstimmenanteil 5,2 Prozent.

dpa