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Allgemeine Impf-Pflicht ab Februar beschlossen

Um den Pandemieverlauf in den Griff zu bekommen haben einige Ländern eine allgemeine Impf-Pflicht eingeführt – auch in Deutschland wurde schon lange über eine für alle verpflichtende Corona-Impfung diskutiert.

Foto: Canva : NF24 Canva

Seit Anfang Januar 2022 rollt die Omikron-Welle durch Deutschland und den Rest der Welt. Nun wurden wieder neue Höchststände an Corona-Infizierten gemeldet.

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Fachleute warnen vor einem Kollaps systemrelevanter Bereiche wie Krankenhäuser, Rettungsdienste oder der Polizei, da sich wegen Omikron bald sehr viele Infizierte in Quarantäne befinden könnten.

Um die Pandemie in den Griff zu bekommen wurde weltweit in einigen Ländern schon eine Impf-Pflicht eingeführt – auch in Deutschland wurde schon lange über eine Impfpflicht diskutiert.

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Neuer Höchstwert in Deutschland: Inzidenz laut RKI bei 528,2

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat mit 528,2 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am Montagmorgen einen neuen Höchstwert der bundesweiten Sieben-Tage-Inzidenz gemeldet. Vor einer Woche hatte der Wert bei 375,7 gelegen. Der Inzidenz beziffert die Zahl der neuen Ansteckungen pro 100.000 Einwohner im Zeitraum von sieben Tagen.

Die Gesundheitsämter meldeten binnen eines Tages 34.145 Corona-Neuinfektionen. Zudem wurden 30 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus gemeldet.

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<h2>Aktueller Impfstatus in Deutschland – Stand 16.01.22</h2>

Am 16. Januar 2022 wurden in Deutschland 129 Tsd. Impf­dosen verabreicht. Damit sind nun mindestens 60,5 Mio. Personen (72,7 % der Gesamt­bevölkerung) vollständig geimpft. Mindestens 39,2 Mio. Personen (47,1 %) haben zusätzlich eine Auffrischungs­impfung erhalten.

62,4 Mio. Menschen (75,1 % der Bevölkerung) haben bisher mindestens eine Impfdosis erhalten. Davon sind 60,5 Mio. Menschen (72,7 %) bereits vollständig geimpft. 39,2 Mio. Menschen (47,1 %) haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten.

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Aktuell sind 20,7 Mio. Menschen nicht geimpft (24,9 % der Bevölkerung). Für 4,0 Mio. dieser Menschen im Alter von 0 bis 4 Jahren (4,8 %) steht bisher kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung.

In Deutschland wurden Impfstoffe gegen COVID-19 für Menschen ab 5 Jahren zugelassen. Zu dieser Altersgruppe zählen 79,2 Mio. Menschen (95,2 % der Bevölkerung). Vollständig geimpft sind bisher 60,5 Mio. Menschen .

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<h2>Einführung der allgemeinen Impfpflicht ab Februar</h2>

Österreich will als erstes EU-Land eine allgemeine Corona-Impfpflicht einführen.

Die Impf-Plicht betrifft rund 7,4 Millionen Menschen (83 Prozent der Bevölkerung) und soll ab Anfang Februar in Kraft treten. Grundsätzlich gilt die Impf-Pflicht für alle Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben

Ab Februar muss man einen vollständigen Impfschutz vorweisen können der alle gesetzlich geforderten Impfungen behinhaltet. Aktuell wird für einen vollständigen Impfstatus sowohl die erste, die zweite Impfung und auch der „Booster“ benötigt.

Von der Impfpflicht befreit sind Kindern und Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere und Personen, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Der Grund ist mittels ärztlichen Attests zu bestätigen und muss zusätzlich in das zentrale Impfregister eingetragen werden.

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<h2>Impf-Pflicht in Deutschland</h2>

Bis zum 15. März 2022 müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Dies haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Außerdem dürfen auch Apothekerinnen, Tier- oder Zahnärzte impfen. Die Länder bekommen mehr Möglichkeiten für regionale Maßnahmen gegen die Pandemie.

Der Bundestag hat die sogenannte „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht beschlossen, die für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und ähnlichen Einrichtungen gilt und im Infektionsschutzgesetz geregelt ist. Der Bundesrat hat dem zugestimmt.

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Ziel dieser neuen Regelung ist es, ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Vor allem in Pflegeheimen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu COVID-19-Ausbrüchen.

Die Impfpflicht gilt für Menschen, die zum Beispiel in Krankenhäusern, in Pflegeheimen, in Einrichtungen für behinderte Menschen, in Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder in Entbindungseinrichtungen arbeiten.

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Sie müssen spätestens bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung vorlegen. Alternativ können sie auch ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Damit sollen Arbeitgeber den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Beschäftigten prüfen und die Nachweise auf Verlangen auch dem Gesundheitsamt vorlegen können. Eine Missachtung wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, die mit Bußgeldern geahndet wird.

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<h2>Allgemeine Impf-Pflicht in Deutschland</h2>

Inzwischen hat sich die Omikron-Variante durchgesetzt, die zwar als hochansteckend gilt, aber milder im Verlauf.

Für die Befürworter einer Impfpflicht – inzwischen sind auch alle Ministerpräsidenten dafür – ändert das wenig bis nichts. Der Ungeimpfte, der jetzt eine Omikron-Infektion bekomme, werde im Herbst gegen andere Varianten wenig Schutz haben, schrieb Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf Twitter. «Omikron ersetzt Impfung nicht.»

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Lauterbach hatte am Wochenende erklärt, aus seiner Sicht sollte eine Impfpflicht drei Impfdosen umfassen. Der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger nannte eine solche Festlegung voreilig. Es sei leider nicht sicher absehbar, ob gefährliche Varianten zusätzliche Impfungen erforderlich machen könnten, sagte er der «Augsburger Allgemeinen».

Die Abgeordnete Dagmar Schmidt, die in der SPD-Fraktion an entsprechenden Anträgen mitarbeitet, konkretisierte erste Überlegungen: «Eine Impfpflicht – wenn sie kommt – wird befristet», sagte sie der «Süddeutschen Zeitung». «Es geht darum, eine Grundimmunität in der Bevölkerung zu erreichen. Im Moment gehen wir davon aus, dass drei Impfungen relativ gut schützen. Dann wäre es das dann auch.»

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Über eine allgemeine Impfpflicht soll der Bundestag nach Plänen von SPD, FDP und Grünen in freier Abstimmung ohne Fraktionsvorgaben entscheiden. Erwartet wird, dass sich Parlamentarier über Parteigrenzen hinweg zusammentun und sogenannte Gruppenanträge vorlegen. Hintergrund sind auch offen sichtbare unterschiedliche Positionen in den Ampel-Reihen – vor allem aus der FDP sind schon verbreitete Vorbehalte laut geworden

Quelle: RKI, bundesregierung.de, dpa, nachrichten.at, impfdashboard.de

nf24