Abgeordnete, die im Bundestag unflätig werden oder stören, sollen demnächst stärker sanktioniert werden können. Der Plan von SPD, Grünen und FDP betrifft auch Ausschüsse, die nicht-öffentlich tagen.
Ampel will härtere Regeln für pöbelnde Abgeordnete einführen
Ein neuer Antrag, der von Ampel-Politikern vereinbart wurde, sieht vor, dass Abgeordnete, die andere im Plenum des Bundestages persönlich beleidigen oder im Ausschuss herumschreien, künftig stärker sanktioniert werden können. Dieser Antrag wird den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP am Dienstag zur Abstimmung vorgelegt. Es wird festgelegt, dass automatisch ein Ordnungsgeld verhängt werden soll, wenn ein Parlamentarier innerhalb von drei Sitzungswochen drei Ordnungsrufe erhält.
Bisher heißt es in der Geschäftsordnung lediglich: «Wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages kann der Präsident gegen ein Mitglied des Bundestages, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist, ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 2.000 Euro.»
Ordnungsgeld soll auf 2.000 Euro angehoben werden
Die Höhe des Ordnungsgeldes soll nun verdoppelt werden – also auf 2.000 Euro steigen, beziehungsweise 4.000 Euro im Wiederholungsfall.
Laut den Koalitionären ist geplant, dass der Antrag am Mittwoch in erster Lesung diskutiert wird. Vertreter der Regierungskoalition teilten der Deutschen Presse-Agentur mit, dass sie sich zwar nicht auf einen gemeinsamen Antrag mit der Unionsfraktion einigen konnten, aber dennoch an diesem Ziel festhalten.
«Wir wollen auch die Rechte der Oppositionsfraktionen erweitern: Von ihnen verlangte öffentliche Anhörungen müssen künftig innerhalb von zehn Sitzungswochen behandelt werden», sagt Filiz Polat von den Grünen. Bisher gab es dazu keine zeitlichen Vorgaben. In dem Antrag wird zudem vorgeschlagen, in der Geschäftsordnung den Satz zu ergänzen: «Jegliche beleidigenden oder diskriminierenden, insbesondere rassistischen oder sexistischen Äußerungen oder Verhaltensweisen gegenüber einem anderen Mitglied oder Dritten sollen unterlassen werden.»
Ausschussvorsitzende sollen bei Störungen durchgreifen können
Die Instrumente der Ausschussvorsitzenden sollen erweitert werden. Gemäß Antrag soll der Vorsitzende formelle ordnungsrechtliche Befugnisse gegenüber den Mitgliedern erhalten. Bei erheblichen Störungen soll der Vorsitzende mit Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit künftig den Störer von weiteren Beratungen ausschließen können. Johannes Fechner (SPD) erklärt, dass die Geschäftsordnung des Bundestages hauptsächlich aus dem Jahr 1980 stammt und eine grundlegende Modernisierung erforderlich ist. Stephan Thomae (FDP) betont die Notwendigkeit, lebendigere Debatten zu ermöglichen, beispielsweise durch die Zulassung von Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen auch in Aktuellen Stunden.