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Ist Ihr Kind in der Schule? Anwesenheit reicht als Einwilligung zur Impfung

In einem Strategie-Papier erklärt die Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass die Anwesenheit Ihres Kindes schon als Einwilligung zu einer Impfung reichen würde.

Foto: depositphotos

In einem Strategie-Papier erklärt die Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass die Anwesenheit Ihres Kindes schon als Einwilligung zu einer Impfung reichen würde.

In dem Strategie-Papier der WHO wird erklärt, dass es juristisch gesehen verschiedenste Formen der Einwilligung zu Impfung gibt. Bei dem Prinzip der Einwilligung, muss eine Person ihre Erlaubnis erteilen, bevor diese einen medizinischen Eingriff oder ein medizinisches Verfahren erhält.

Gerade im Thema Impfung kann der typische Einwilligungsablauf variieren. Diesen beschreibt die WHO in ihrem Strategie-Papier wie folgt:  

Ein impliziter Einwilligungsablauf kann auch so beschaffen sein, bei dem Eltern durch einen vorherigen Kommunikationskanal über bevorstehende Impfungen informiert wurden, dies kann auch einen formalen direkt an die Eltern gerichteten Brief einschließen und in dessen Folge die physische Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen mit oder ohne begleitenden Elternteil bei der Impfsitzung als Zustimmung angesehen wird.”

Die WHO erklärt weiter:

“Diese Praxis basiert auf dem Opt-out-Prinzip. Eltern, die der Impfung nicht zustimmen, müssen aktiv Maßnahmen (Ablehnung) ausführen, um sicherzustellen, dass ihr Kind oder Jugendlicher nicht geimpft wird. Dies kann beinhalten, dass das Kind oder der Jugendliche an einem Impfungstag nicht zur Schule gehen darf, wenn die Impfstoffabgabe über die Schulen erfolgt.” (WHO)

Quelle: Das ist Rostock

nf24