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Arbeitsgericht: Mainz 05 verliert gegen El Ghazi

Mit propalästinensischen Instagram-Beiträgen hat Fußballprofi Anwar El Ghazi für großes Aufsehen gesorgt. Die fristlose Kündigung bei Mainz 05 wird nun vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt.

El Ghazi war wegen wiederholt propalästinensischer Instagram-Beiträge vom 1. FSV Mainz 05 fristlos gekündigt worden.
Foto: Arne Dedert/dpa

Das Arbeitsgericht Mainz hat die fristlose Kündigung von Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 gegen Fußballprofi Anwar El Ghazi wegen seiner pro-palästinensischen Instagram-Posts als unwirksam erklärt. Richterin Bettina Chaudhry begründete dies damit, dass keine Pflichtverletzung vorlag, die eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen würde.

Der Fall drehte sich um einen Social-Media-Beitrag von El Ghazi am 1. November, in dem er betonte, dass er zu seinem ursprünglichen Posting stehe und es nicht zurückziehe. Es wurde argumentiert, dass dies unter die Meinungsfreiheit falle, wie es von einem allgemeinen Publikum verstanden wird.

Es handelt sich also nicht um eine Verletzung der Treuepflicht, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. El Ghazi hat Anspruch auf etwa 1,7 Millionen Euro an ausstehenden Gehältern und Bonuszahlungen. Außerdem ist er wieder als Lizenzspieler einzusetzen.

Erster Post wird nicht bewertet

Nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte El Ghazi in einem dann wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: «Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein.» Gemeint ist, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen.

Der Beitrag wird nicht bewertet für die Legitimität der fristlosen Kündigung, da es eine 14-tägige Frist nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds gibt. Der FSV Mainz 05 kündigte an, die Entscheidung prüfen zu wollen.

El Ghazi hat die fristlose Kündigung der Mainzer angefochten. Sein Vertrag bei den Rheinhessen lief ursprünglich bis zum 30. Juni dieses Jahres, verlängert sich aber wegen des Klassenerhalts der Mainzer um ein Jahr.

dpa