Bisher müssen Arbeitslose in der Regel vor Ort bleiben, um von der Bundesagentur für Arbeit in einen Job vermittelt werden zu können. Das soll sich ändern.
Arbeitslose sollen verstärkt online betreut werden
Die über 900.000 Personen in Deutschland, die Arbeitslosengeld I beziehen, sollen einfacher in Arbeitsplätze vermittelt werden können. Die Pflicht für persönliche Gespräche in der Agentur für Arbeit wird abgeschafft und die Beratung und Vermittlung per Videoanruf wird ausgeweitet. Dies ist eine der Neuerungen eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Regierungskreisen in Berlin erfuhr.
Die Arbeitsförderung soll mit dem Entwurf moderner, bürgerfreundlicher und unbürokratischer werden. Digitalisierung und Automatisierung sind die Mittel dazu. Bereits bisher kann man sich bei der Bundesagentur für Arbeit online arbeitsuchend und arbeitslos melden. Unternehmen können online Förderleistungen oder Kurzarbeitergeld beantragen. «Diese Digitalisierungsschritte gilt es konsequent fortzusetzen», heißt es in dem Referentenentwurf. Stärker erreicht werden sollen zudem junge Menschen und Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen.
Präsenzpflicht soll wegfallen
Wegfallen soll die Verpflichtung, ortsnah zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen. «Für die Erreichbarkeit ist es künftig ausreichend, dass sich die Arbeitslosen im Bundesgebiet oder im grenznahen Ausland aufhalten und Mitteilungen und Vorschläge der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung werktäglich zur Kenntnis nehmen können», so der Entwurf.
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes soll vereinfacht werden. Abzugsbeträge für eine Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag sollen früher berücksichtigt werden, um Nachberechnungen zu vermeiden. Bestimmte Maßnahmen, die bisher jungen Menschen im Bürgergeld vorbehalten waren, werden auf Arbeitslosengeld-I-Bezieherinnen und -Bezieher ausgedehnt. Jugendberufsagenturen sollen gestärkt werden und die Förderung von Unterkunftskosten bei Berufsorientierungspraktika wird erhöht.
Millionenkosten
Die Pläne würden nur zu minimalen Mehrausgaben im Bundeshaushalt führen. Die Kosten für die Bundesagentur für Arbeit sollen bis 2025 auf rund 59 Millionen Euro steigen, bis 2027 auf bis zu jährlich rund 161 Millionen Euro und bis 2029 auf 197 Millionen Euro.
„Die Konferenz beginnt um 9 Uhr morgens und endet um 17 Uhr nachmittags“, sagte der Sprecher.