Die öffentlich-rechtlichen Sender fordern eine Erhöhung auf 18,94 Euro und erhöhen den Druck auf die Bundesländer für eine fristgerechte Anhebung.
ARD und ZDF ziehen vor Bundesverfassungsgericht wegen Rundfunkbeitrag
“ARD und ZDF haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro zu erreichen. Die Verfassungsbeschwerde bezieht sich darauf, dass die Bundesländer bisher keinen Beschluss gefasst haben, was eine rechtzeitige Erhöhung zum 1. Januar 2025 unmöglich macht, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mitgeteilt haben.”
Die Ministerpräsidenten werden Mitte Dezember erneut beraten. Die Sender erhöhen den Druck mit einer Verfassungsbeschwerde.
Derzeit beläuft sich der Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro pro Monat. Insgesamt ergibt dies rund neun Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Erhöhung um 58 Cent wurde von Finanzexperten – der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) – für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen. Die Bundesländer müssen sich gemäß dem Verfahren eng daran orientieren.
«Können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen»
«Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen», sagte Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, laut Mitteilung. «Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse.»
ZDF-Intendant Norbert Himmler teilte mit: «Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung.» Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigten einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft sei.
Senderchef Himmler führte weiter aus: «Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen.»
Bundesverfassungsgericht war schon einmal involviert
Der Prozess zur Bestimmung der Beiträge, die von Haushalten und Unternehmen gezahlt werden, ist durch einen Staatsvertrag genau festgelegt. Bereits beim letzten Mal vor etwa vier Jahren hatten die öffentlich-rechtlichen Sender das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen, da sich Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung ausgesprochen hatte.
Die Richter haben das Bundesland damals zurückgewiesen und angeordnet, dass der Beitrag im Sommer 2021 mit Monaten Verzögerung von 17,50 Euro auf aktuell 18,36 Euro steigt. Es ist unklar, wann die Karlsruher Richter eine Entscheidung über die neueste Verfassungsbeschwerde treffen werden.
Warum die Länder um den Rundfunkbeitrag streiten
Auch dieses Mal hatten mehrere Ministerpräsidenten – darunter aus Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg – frühzeitig klargemacht, dass sie gegen eine Anhebung sind. Einige Kritiker fordern mehr Reformbereitschaft von den Medienunternehmen und sprechen auch von einem Vertrauensverlust durch den RBB-Skandal. Es wird auch argumentiert, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ausreichende Rücklagen hätten, die zunächst genutzt werden könnten, bis Reformen greifen – dem widerspricht jedoch die KEF.
Befürworter einer Erhöhung argumentieren, dass Reformen erst mit der Zeit zu Einsparungen führen würden. Daher sollte den Sendern das Beitragserhöhung – auch mit Blick auf die Inflation – gewährt werden. Die Herausforderung besteht darin, dass alle Ministerpräsidenten und anschließend alle Landtage einer Beitragserhöhung zustimmen müssen. Wenn nur ein Land Nein sagt, bleibt alles beim Status quo.
Änderung zum 1. Januar sehr unwahrscheinlich
Aufgrund der knappen Zeit bis zum Jahresende gilt es als nahezu ausgeschlossen, dass der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 erhöht wird. Darüber hinaus haben Ministerpräsidenten wie Reiner Haseloff (CDU) aus Sachsen-Anhalt und Markus Söder (CSU) aus Bayern erst kürzlich ihr Nein erneuert.
Die Länderchefs hatten im Oktober eine Reform des Rundfunks mit Änderungen in der Senderstruktur beschlossen. Die Finanzfrage hatten sie jedoch wegen Differenzen verschoben. Sie stellten aber in Aussicht, dass sie den Weg, wie der Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio festgelegt wird, verändern wollen. Von einem «Systemwechsel» war die Rede. Man werde zu einem anderen Finanzierungsmechanismus über die Beiträge kommen.
Am Rundfunkbeitrag wird nicht grundsätzlich etwas geändert, auch die Empfehlung der KEF soll weiterhin maßgeblich bleiben. Ebenso sollen die Beteiligungsrechte der Landesregierungen und Landtage bestehen bleiben.