Ein Arzt soll in Schwerin wissentlich das Wohl von Patienten gefährdet haben! Die Polizei und das Gesundheitsamt sind in Alarmbereitschaft! Hunderte in Quarantäne!
Schwerin: Arzt mit Corona gefährdet hunderte Patienten – Polizei ermittelt

Ein Arzt soll in Schwerin wissentlich das Wohl von Patienten gefährdet haben! Die Polizei und das Gesundheitsamt sind in Alarmbereitschaft! Hunderte in Quarantäne!
Der Arzt hatte in der Praxis gearbeitet, obwohl er eindeutige Covid-19-Symptome hatte
Der Chirurg, der im Gesundheitszentrum West in Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern tätig ist, soll trotzt Corona-Symptome bei ihm und seinen Angestellten weiter Patienten behandelt haben.
„Die Stadt Schwerin hat nach drei Corona-Infektionsfällen beim Praxisteam eines Chirurgen in der Weststadt die Polizei eingeschaltet. Hinweisen zufolge habe das Team trotz Corona-Symptomen weitergearbeitet.
Die Patienten sollen jetzt in Quarantäne“, berichtet der „NDR“. „RTL“ und „NDR“ sprechen sogar von 237 Menschen die jetzt in Quarantäne müssen.
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„Das Gesundheitsamt der Stadt will alle Patienten kontaktieren, die sich zwischen dem 21. und dem 28. April länger als zehn Minuten in der Praxis in der Johannes-Brahms-Straße 59 aufgehalten haben“, schreibt der „NDR“. Die Stadt hat die Quarantäne per Allgemeinverfügung förmlich angeordnet und diese als Bekanntmachung auf ihrer Internet-Seite veröffentlicht.
Es gibt laut dem Sozialdezernenten der Stadt, Andreas Ruhl (SPD) den Verdacht, dass Praxisangestellte und der Arzt in der Praxis gearbeitet haben, obwohl sie eindeutige Covid-19-Symptome aufwiesen. Es soll sogar eine Anweisung gegeben haben, auf einen Mund-Nasen-Schutz zu verzichten, so Ruhl.
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Falls sich dieser Verdacht bestätigen sollte, werde die Stadtverwaltung die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Körperverletzung einschalten. Insgesamt waren drei Mitarbeiter der Praxis positiv auf Corona getestet worden, darunter auch der Arzt selbst.
Der Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Andreas Crusius, äußerte sich zu möglichen Konsequenzen: Es sei ein Verstoß gegen die Corona-Regeln und außerdem ein Verstoß gegen die Hygiene-Regeln.
Auch gebe es laut Dr. Crusius wohl einzelne Ärzte, die ihre Patienten auffordern in den Arztpraxen die Masken abzunehmen. Sollte sich der Verdacht bewahrhiten, dass es ein „vom medizinischen Personal verursachter Schaden ist, hat der entsprechende Patient einen Rechtsanspruch auf Entschädigung“.








