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Ausgangssperre verfassungswidrig!

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt, dass die geplanten Änderungen des Impfschutzgesetzes zu Ausgangsbeschränkungen verfassungskonform sind.

Foto: Depositphotos/Unsplash

Immer mehr Juristen bezweifeln, dass die von Merkel durchs Parlament gepeitschten Ausgangssperren verfassungskonform sind.

Sogar der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt, dass die geplanten Änderungen des Impfschutzgesetzes zu Ausgangsbeschränkungen verfassungskonform sind.

Ausgangssperre ausgesetzt

Die von der Bundesregierung geplante einheitliche Notbremse im Kampf gegen die rapide steigenden Corona-Infektionszahlen stößt bei immer mehr Jurist:innen auf heftige Bedenken.

Der mächtige Wissenschaftliche Dienst des Bundestages äußert verfassungsrechtliche Zweifel an den Maßnahmen. In einem vom 15. April datierten Gutachten, das der Fachzeitschrift „LTO“ vorliegt, halten es die Parlammentsjurist:innen für „zweifelhaft, ob die geplante nächtlichen Ausgangsbeschränkungen einer abschließenden verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.“ Dass zehn „eingriffsintensive Maßnahmen“ von einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern abhingen, werfe Fragen im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit auf, steht im Gutachten.

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Besonders die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr sei „kritisch zu bewerten“, lautet nun die Warnung der Bundestagsjurist:innen. „Zweifel bestehen für sie vor allem an der Angemessenheit der Maßnahme.“ Sie kritisieren, dass die Ausgangsbeschränkungen bereits bei einem Inzidenzwert von 100 greifen sollen. „Dieser Schwellenwert dürfte zu niedrig angesetzt sein“, heißt es in dem Gutachten“, berichtet „LTO“.

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nf24