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Corona-Notbremse: Autofahren verboten

Im Kampf gegen die dritte Corona-Welle sollen bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Gegenmaßnahmen kommen. Der Bundestag will dazu am heutigen Mittwoch eine «Notbremse» mit konkreten Vorgaben bei hohen Infektionszahlen beschließen.

Foto: Depositphotos/Unsplash

Im Kampf gegen die dritte Corona-Welle sollen bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Gegenmaßnahmen kommen. Der Bundestag will dazu am heutigen Mittwoch eine «Notbremse» mit konkreten Vorgaben bei hohen Infektionszahlen beschließen.

Dazu gehören weitgehende nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Schließungen von Schulen und strengere Bestimmungen für Geschäfte. Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sollen an diesem Donnerstag noch in den Bundesrat gehen und dann rasch in Kraft treten – vorerst bis Ende Juni. Aus der Opposition und von Patientenschützern kam Kritik.

Kernpunkte der «Notbremse» für Regionen mit hohen Infektionszahlen:

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: Von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr darf man die Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen – mit Ausnahmen für Notfälle, die Berufsausübung, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere gewichtige Gründe. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur allein.

PRIVATE KONTAKTE: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.

LÄDEN: Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereiche soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.

SCHULEN: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165,wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.

„Stand Dienstag wären 361 von 412 Kreisen und Städten betroffen“, berichtet die „Bild“.

AUTO

Während es Einzelpersonen erlaubt es zu spazieren oder zu joggen, soll Autofahren – außer in Ausnahmefällen – nach 22 Uhr verboten werden.

Sabine Dittmar (56), gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erklärte: Gestattet sei nach 22 Uhr „allein die körperliche Bewegung, nicht aber das Autofahren“.

Wie allerdings ein Bürger, der allein Auto fährt, jemanden anstecken bleibt völlig unklar.

ROLLER

Merkwürdig: Eine Sprecherin der SPD-Fraktion hatte auf Anfrage des Blattes erklärt, dass „davon auszugehen“ sei, dass „Fahrrad- bzw. Rollerfahren gleichermaßen“ erlaubt sei.

Warum Rollerfahren erlaubt, aber Autofahren verboten sein soll – kaum nachzuvollziehen

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