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Barrierefreiheit: Streit um das Behindertengleichstellungsgesetz

Demonstrationen zum Europäischen Protesttag fordern mehr Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Der umstrittene Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes stößt auf scharfe Kritik von Verbänden und Betroffenen.

Wie steht es um die Barrierefreiheit in Deutschland? Kritik an der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes
Photo by MorticiA MissFit on Unsplash

Die gesellschaftliche Teilhabe ist ein fundamentales Recht, wie auf den Demonstrationen zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen betont wurde.

Für Menschen mit Behinderungen ist Barrierefreiheit entscheidend, um aktiv am öffentlichen Leben teilzunehmen. Seit 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft, die eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe fordert.

Eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) soll nun die Barrierefreiheit verbessern. Der vorliegende Entwurf stößt jedoch auf scharfe Kritik von Verbänden und Betroffenen. Der Inklusionsaktivist Raúl Krauthausen bezeichnete den Entwurf als „blanken Hohn“ und als ein „Barriereerhaltungsgesetz“.

Geplante Maßnahmen der Bundesregierung zur Reform des BGG

Die Bundesregierung plant unter anderem neue Vorgaben zur Barrierefreiheit in Bundesgebäuden sowie zur barrierefreien Kommunikation von Bundesbehörden. Erstmals sollen auch Vorschriften für die Privatwirtschaft eingeführt werden.

Im privaten Sektor, wie in Geschäften, Restaurants, Kinos oder Arztpraxen, sollen „angemessene Vorkehrungen“ für einen barrierefreien Zugang getroffen werden. Allerdings sieht der Entwurf vor, dass alle baulichen Veränderungen und Anpassungen an Gütern und Dienstleistungen als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten.

Das bedeutet, dass beispielsweise niemand verpflichtet werden kann, eine Rollstuhlrampe einzubauen. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Privatwirtschaft nicht übermäßig zu belasten, was insbesondere von der Union unterstützt wird.

Reaktionen auf den Gesetzentwurf

In einer Regierungsbefragung im März äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Bundestag, dass Unternehmen nicht mit „solchen Kosten“ überlastet werden sollten. Der CDU-Abgeordnete Wilfried Oellers bezeichnete den Reformentwurf als „wichtigen Schritt, und zwar mit Augenmaß“. Er betonte, dass Barrieren „nur mit und nicht gegen die Unternehmen abgebaut werden können“.

Allerdings kommt die Kritik nicht nur von Sozialverbänden und anderen Parteien, sondern auch aus der Koalition selbst. Die SPD-Abgeordnete Heike Heubach äußerte, dass der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form Menschen behindere, anstatt ihnen Teilhabe zu ermöglichen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) gestand ein: „Persönlich hätte ich mir mehr gewünscht.“

Barrierefreiheit als Kostenfaktor

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, zeigt sich ebenfalls unzufrieden. Er kritisiert, dass in der Diskussion um Barrierefreiheit ein Narrativ entstanden sei, das besagt, dass Barrierefreiheit aufgrund möglicher Kosten „Gift für die Wirtschaft“ sei.

Dusel weist darauf hin, dass die rund 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland auch Verbraucher mit Kaufkraft sind. Das Gegenteil sei der Fall: Barrierefreiheit könnte wirtschaftliche Vorteile bringen.

Inklusion und Teilhabe: Eine unzureichende Bilanz

Dusel bewertet die Situation in Deutschland hinsichtlich Inklusion und Teilhabe als „zwischen ausreichend und mangelhaft“. Wenn nur ein Bruchteil der Arztpraxen barrierefrei ist und Menschen mit Behinderungen nicht die gleiche Wahl wie Nichtbehinderte haben, dann sei das ein ernsthaftes Problem.

„Wir haben lange, lange Jahre auf Freiwilligkeit gesetzt, und wir haben lange, lange Jahre auf bessere Einsicht gesetzt“, sagt Dusel. „Das hat offensichtlich nichts genutzt.“

Forderungen nach einer Überarbeitung des Gesetzentwurfs

Aufgrund der vorherrschenden Unzufriedenheit fordern Dusel und zahlreiche Sozialverbände eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs. In Berlin demonstrierten kürzlich Tausende Betroffene und übergaben eine Petition an Abgeordnete des Bundestages, die unter anderem eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit fordert und den aktuellen Entwurf scharf kritisiert.

Der Entwurf hat bereits die erste Lesung im Bundestag passiert und wird nun in die Ausschüsse weitergeleitet, wo noch Änderungen vorgenommen werden können. Die Debatte ist also noch nicht abgeschlossen. Dusel erinnert an das Grundgesetz: Eigentum verpflichtet, und sein Gebrauch sollte dem Wohle der Allgemeinheit dienen: „Das ist der Kompass, an dem wir uns (aus)richten müssen.“


Quellen: deutschlandfunk

Bildquelle: Unsplash / MorticiA MissFit

Ronny Winkler