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Berlin: BVG erstellt Strafanzeige gegen Jungen (11) und ruft Polizei

Weil ein 11-jähriger Schüler die Maske in der U-Bahn absetzte, wurde er angezeigt und die Polizei gerufen. Wie kam es zu dem Vorfall? Dem Jungen war kalt und er zog die Maske aufs Kinn, um seine Hände anzuhauen.

Foto: depositphotos

Weil ein 11-jähriger Schüler die Maske in der U-Bahn absetzte, wurde er angezeigt und die Polizei gerufen. Wie kam es zu dem Vorfall? Dem Jungen war kalt und er zog die Maske aufs Kinn, um seine Hände anzuhauen.

Sicherheitskräfte sahen, dass der Schüler in der U3 keine Maske aufhatte, als der Zug den Bahnhof Nollendorfplatz erreichte. Die Berliner Verkehrsbetriebe dürfen jetzt Strafen gegen Masken-Verweigerer verhängen. Außerdem beschloss der Senat einen neuen Verkehrsvertrag. Das Tragen von Masken ist sinnvoll, aber müssen die Sicherheitskräfte so streng gegen Kindervorgehen?

„BVG-Sicherheitsleute hatten zuvor einen elfjährigen Jungen und seine gleichaltrige Schulfreundin aus dem Zug geholt. Der Grund: Der Junge hatte im Abteil seine Maske abgesetzt“, berichtet der „Berliner Kurier“.

Heimweg

Gegen 17 Uhr befand sich der Junge mit einer Freundin auf dem Heimweg. Sie wollten nach einem langen Schultag einfach nur nach Hause. Das Mädchen trug vorschriftsmäßig die Maske.

„Mein Sohn hatte seine auf das Kinn heruntergezogen, um sich mit seiner Atemluft die Hände zu wärmen, weil es in dem Zug kalt war“, erklärt seine Mutter Johanna Ehrlein die Situation gegen über dem „Berliner Kurier“.

Als der Zug im Bahnhof eintrifft, klopft ein Sicherheitsmann der BVG an die Scheibe des Wagons und fordert die Beiden auf, auszusteigen. Der Junge zog beim Aussteigen die Maske wieder korrekt auf.

Der BVG-Mann wies den Kleinen auf den Verstoß gegen die Maskenpflicht hin und wer dagegen verstößt, muss eine Strafe von 50 Euro bezahlen.

„Bei der Ermahnung hätte man es belassen können“, meint die Mutter zum „Berliner Kurier“. „Schließlich hatten die Sicherheitsleute keine Verbrecher, sondern zwei elfjährige Kinder vor sich.“

Der Security-Mann verlangte den Ausweis zu sehen, den hatte der Junge nicht bei sich, genauso wenig wie ein Schülerticket. Daraufgin

Maskenpflicht

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beschloss bereits vor einigen Monaten Aufnahme der Maskenpflicht in den Nutzungsbedingungen aufzunehmen, berichtet der Tagesspiegel. Die rund 300 Sicherheitsmitarbeiter der BVG, könnten jetzt von Passagieren, die sich weigern, eine Maske zu tragen, eine Vertragsstrafe von 50 Euro verlangen. Daraufhin ruft der Schüler seine Eltern an, die sofort erklären, sie würden die Beiden sofort abholen. Doch die BVG blieb stur.

Als die Eltern auf dem Bahnhof eintreffen, ist bereits die Polizei mit drei Beamten anwesend. „Wir erhielten für unseren Sohn eine Strafanzeige wegen Verletzung der Maskenpflicht“, sagt die Mutter. „Dazu gab es eine zweite für das Erschleichen von Leistungen. Dabei hatte ich dem Polizeibeamten erklärt, dass Berliner Schulkinder mit der BVG gratis fahren können.“

Polizei und BVG stellen den Verlauf anders da: Der Junge habe sich bei der Belehrung nicht einsichtig gezeigt. Laut Nelken gaben die Mitarbeiter zu Protokoll, dass der Junge erklärt hätte, dass ihn das nicht interessiere. Auch das Telefongespräch mit dem Vater sei anders verlaufen. Ein Wort hätte das andere ergeben.

Rechtliches

Die BVG-Sprecherin Petra Nelke erläutert, dass man zuerst die Gäste auffordern würde, eine Maske aufzusetzen. Erst wenn sich diese weigern sollten, wird die Strafe fällig. Bei einer hartnäckigen Verweigerung wird die Polizei hinzugerufen. Der Berliner Senat muss noch dieser Änderung zustimmen.

Berlin greift künftig bei Verstößen gegen die Maskenpflicht hart durch – es drohen Bußgelder. Wer in Bus und Bahn, Restaurants usw. kein Mund-Nasen-Schutz trägt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

Der Berliner-Senat hat die Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Allerdings drohen jetzt Bußgelder, wenn keine Maske getragen wird.

Die Bußgelder können zwischen 50 und 500 Euro betragen, berichtet die Berliner Zeitung, wenn mehrmals gegen die Maskenpflicht verstoßen wird. Diese Entscheidung erfolgte nach sich lang hinziehenden Diskussionen. Gestritten wurde, ob Bußgelder fällig werden und wie hoch diese ausfallen sollen.

SPD und Grüne befürworten Bußgelder, die Linken waren lange dagegen und fragten sich, ob Strafen das richtige Mittel darstellen.

Keine Kontaktbeschränkungen mehr

Treffen, auch im größeren Kreis werden wieder erlaubt. Allerdings gelten weiterhin die Abstandsreglungen und Hygienemaßnahmen.

Quelle: Berliner Kurier

nf24