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BGH: Bushidos Manager muss Geldstrafe zahlen

Nach der Trennung streiten sich der Rapper und sein früher Manager um Millionen. Jahrelang geht es vor Gericht auch um mögliche Gewalttaten. Zumindest dieses Kapitel ist beendet.

Buhsidos E-Manager Arafat Abou-Chaker (r) legt nach der Urteilsverkündung seinem Anwalt Hansgeorg Birkhoff die Hand auf die Schulter. (Archivbild)
Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Die Trennung von Rapper Bushido und seinem Ex-Manager Arafat Abou-Chaker hat das Landgericht Berlin rund dreieinhalb Jahre lang beschäftigt. Abou-Chaker wurde in wesentlichen Punkten freigesprochen, muss jedoch eine Geldstrafe von mehreren Zehntausend Euro zahlen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) mitteilte.

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat hat seine Revision verworfen. Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 5. Februar 2024 habe «keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil aufgedeckt», so die BGH-Richter. Damit ist das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. Februar 2024 nun komplett rechtskräftig. Danach sollte der frühere Weggefährte Bushidos eine Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze von jeweils 900 Euro) zahlen. 

BGH: Nettoeinkommen korrekt berechnet

Die Berliner Richter verurteilten den 49-Jährigen wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, da er heimlich Gespräche mitgeschnitten hatte. Die Geldstrafe wurde auf der Grundlage eines monatlichen Nettoeinkommens von 27.000 Euro für Abou-Chaker, den Berliner Clan-Chef, berechnet. Trotz des Einspruchs des Ex-Managers wurde die Berechnung als korrekt angesehen, und die Revision war erfolglos, so der BGH.

Abou-Chaker wird am Ende wahrscheinlich weniger zahlen müssen, als das Urteil vorsieht: Er hat Anspruch auf eine Haftentschädigung für die Tage, die er vom 15. bis 31. Januar 2019 im Gefängnis verbracht hat.

Die 17 Tage werden gemäß dem BGH-Beschluss auf die festgesetzte Geldstrafe angerechnet, was zu einer Reduzierung der Tagessätze führt. Daher ist es nicht mehr erforderlich, dass die Berliner Justiz über eine Haftentschädigung entscheidet. Die jeweilige Staatsanwaltschaft ist für die Vollstreckung von Strafen zuständig.

Freispruch bereits rechtskräftig

Das Urteil über den Freispruch von Abou-Chaker und seinen mitangeklagten Brüdern ist bereits seit mehr als einem Jahr rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Berlin zog ihre ursprüngliche Revision aufgrund fehlender Erfolgsaussichten zurück, nachdem das schriftliche Urteil vorlag.

Darin hieß es unter anderem, dass die Kammer nach 114 Verhandlungstagen «unüberwindliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Angaben» des Zeugen Anis Mohamed Ferchichi alias Bushido habe. Ein Motiv dafür könnten aus Sicht der Richter zivilrechtliche Verfahren gegen den früheren Geschäftspartner sein, im Streit über die Aufteilung des Gemeinschaftsvermögens «in Millionenhöhe». 

Bushido war im Strafverfahren als Zeuge und Nebenkläger tätig – und die meisten Anschuldigungen beruhten auf seinen Aussagen.

dpa