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Boateng-Prozess: Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück

Es ist ein Mammut-Verfahren: Schon viermal hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng befasst. Doch nun scheint es das wohl gewesen zu ein.

Jerome Boateng war vom Gericht schuldig gesprochen und verwarnt worden. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision zurückgenommen. (Archivbild)
Foto: Peter Kneffel/dpa

Die Staatsanwaltschaft München I hat ihre Revision gegen das Urteil im Verfahren gegen den ehemaligen Fußballnationalspieler Jérôme Boateng zurückgenommen.

«Nach eingehender Prüfung sind wir zu der Überzeugung gelangt, die zuvor eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft zurückzunehmen, dies ist heute Vormittag erfolgt», teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. «Zwar sind wir nach wie vor nicht von der Richtigkeit des Urteils überzeugt», hieß es in der Mitteilung. «Im Hinblick darauf, dass das Verfahren nunmehr bereits seit über fünf Jahren bei Gericht anhängig ist und unter Berücksichtigung der Interessen der Geschädigten und ihrer Kinder halten wir ein Fortdauern des Verfahrens für die Beteiligten für kaum mehr zumutbar.»

Das Landgericht München I hatte den Weltmeister von 2014 wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, jedoch erhielt er lediglich eine Verwarnung. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro wurde unter Vorbehalt verhängt.

50.000 Euro für zwei gemeinnützige Einrichtungen

Boateng muss die 200.000 Euro nur zahlen, wenn er gegen seine Auflagen verstößt, ähnlich wie bei einer Bewährungsstrafe. Die Bedingungen sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Organisationen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen.

Die Staatsanwaltschaft hatte verlangt, dass eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro verhängt wird – und hat zuerst gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich gewechselt ist, zieht sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.

Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler – darum wurde der Fall vor dem Landgericht München I erneut verhandelt.

dpa