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Brüsseler Platz in Köln: Neues Alkoholverbot tritt in Kraft

Der Kölner Stadtrat hat ein Alkoholverbot am Brüsseler Platz beschlossen, das von 21 bis 6 Uhr gilt. Die Verordnung wurde aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts erlassen, das die Stadt zu strengeren Lärmschutzauflagen zwingt.

Brüsseler Platz in Köln: Alkoholverbot beschlossen
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Der Kölner Stadtrat hat nach längeren Diskussionen ein Alkoholverbot für den Brüsseler Platz im belgischen Viertel beschlossen. Die Entscheidung wurde am 19. März getroffen und erhielt die Zustimmung von mehreren Fraktionen, darunter die Grünen, CDU, SPD, Linke und Volt.

Das Verbot sieht vor, dass zwischen 21 und 6 Uhr das Trinken von Alkohol sowie das Mitführen von geöffneten Flaschen auf dem Brüsseler Platz untersagt ist. Diese Maßnahme folgt einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2023, das die Stadt zu strengeren Lärmschutzauflagen verpflichtet. Das Gericht hatte angedroht, ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro zu verhängen, falls die Stadt bis zum 15. Mai 2026 keine entsprechenden Maßnahmen umsetzt.

Änderungen und Evaluierung des Verbots

Vor der Abstimmung reichten die Fraktionen von Grünen, SPD und CDU einen Änderungsantrag ein, der das Alkoholverbot zunächst auf zwei Jahre befristet. In diesem Zeitraum soll die Stadt die Auswirkungen des Verbots analysieren und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Ein zuvor eingeführtes strenges Verweilverbot wurde im Eilverfahren vom Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt.

Bürgermeisterin Derya Karadag von den Grünen äußerte, dass das Verbot nicht als dauerhafte Lösung gedacht sei, sondern als Maßnahme, um drastischere Eingriffe zu vermeiden. Sie betonte, dass die Wirksamkeit des Verbots noch nicht abschließend bewertet werden könne.

Diskussion um Lärmschutzmaßnahmen

Maria Helmis-Arend, Bürgermeisterin und Mitglied der SPD, stellte die Frage, wie viel Lärm eine Stadt in der Nacht ertragen könne und betonte die Notwendigkeit, die gerichtlichen Auflagen ernst zu nehmen. CDU-Ratsherr Werner Max wies darauf hin, dass bisherige mildere Maßnahmen nicht ausgereicht hätten und bezeichnete das Verbot als angemessen.

Für die Feiernden am Brüsseler Platz ändert sich durch die neue Verordnung wenig, da sie mit der bisherigen Allgemeinverfügung übereinstimmt. Die Außengastronomie bleibt in den erlaubten Öffnungszeiten von dem Verbot ausgenommen. Die Stadt Köln plant, im April neue Lärmmessungen durchzuführen, um die Effektivität des Alkoholverbots zu überprüfen.

Bildquelle: Depositphotos

Ronny Winkler