Die Interessengemeinschaft Pantaleonsviertel fordert die katholische Kirche auf, geeignete Immobilien in Neumarktnähe für ein neues Suchthilfezentrum in Köln zur Verfügung zu stellen, um die Standortsuche zu erleichtern. Die Stadt hatte zuvor Schwierigkeiten, einen Vermieter zu finden, was die Su…
Bürgerverein in Köln fordert Kirche zur Bereitstellung von Immobilien für Suchthilfezentrum auf

Im Rahmen der Diskussion um die Errichtung eines neuen Suchthilfezentrums in Köln hat ein Bürgerverein die katholische Kirche in den Fokus gerückt. Der Hintergrund dieser Forderung ist ein zentrales Problem bei der Suche nach einem geeigneten Standort.
Vorschlag zur Nutzung kirchlicher Immobilien
Die Interessengemeinschaft Pantaleonsviertel (IG) hat in einem offenen Brief an Domkapitular Dominik Meiering sowie in einer begleitenden Pressemitteilung angeregt, dass die katholische Kirche prüfen sollte, ob sie eine passende Immobilie in der Nähe des Neumarkts zur Verfügung stellen kann.
Die IG argumentiert, dass die katholische Kirche zu den größten Eigentümern von Immobilien in der Kölner Innenstadt gehört, unter anderem durch Strukturen wie die Aachener Grundvermögen, die zahlreiche kircheneigene Immobilien verwaltet. Laut der IG hat die Stadt Köln wiederholt betont, dass die Suche nach einem geeigneten Vermieter in der Nähe des Neumarkts eines der größten praktischen Hindernisse bei der Standortfindung darstellt. Die IG fordert, dass die starken Akteure, die über entsprechende Immobilien verfügen, in die Überlegungen einbezogen werden.
Aufruf zur Verantwortung
In ihrem Schreiben bezieht sich die IG auf einen Meinungsbeitrag von Meiering, in dem er für Sachlichkeit, Verantwortung und Solidarität in der Diskussion über das Thema plädiert hatte. Vorstandsvorsitzender Andreas Zittlau betont, dass Verantwortung nicht abstrakt bleiben dürfe, sondern konkret werden müsse.
Die IG hat sich bislang bewusst aus der aktiven Suche nach einem Standort herausgehalten, da sie der Meinung war, dass die Identifikation geeigneter Flächen in erster Linie Aufgabe der Stadt sei. Nun wolle man jedoch, wie Zittlau formuliert, „bewusst konstruktiv“ reagieren.
Kritik an der Standortwahl Perlengraben
Die IG hat zudem Bedenken hinsichtlich des bislang vorgesehenen Standorts am Perlengraben geäußert. Nach Einsicht in interne Verwaltungsunterlagen ist die IG zu dem Schluss gekommen, dass die Standortsuche durch die Stadt unzureichend erfolgt sei und der Standort am Perlengraben als alternativlos dargestellt worden sei. Eine Stellungnahme der Stadtverwaltung zu dieser Einschätzung steht noch aus.
Die IG kritisiert, dass der Perlengraben etwa 1,3 Kilometer vom Neumarkt entfernt liegt, was ihrer Meinung nach außerhalb der von der Stadt festgelegten oberen Toleranzgrenze liegt. Diese Grenze sei in einer „Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept“ definiert, die der Beschlussvorlage beigefügt war. Laut dieser Analyse sinke die Wahrscheinlichkeit der Nutzung der Einrichtung, wenn sie außerhalb dieser Grenze liege. Die IG betont, dass wirksame Suchthilfe dort stattfinden müsse, wo die betroffenen Menschen tatsächlich erreicht werden, also in der Nähe der Szenen und nicht 1,3 Kilometer entfernt.
Erzbistum verweist auf städtische Verantwortung
Auf eine Anfrage hin erklärte das Erzbistum, dass es die Diskussion aufmerksam verfolge, jedoch auch betonte, dass die Auswahl geeigneter Standorte in der Verantwortung der Stadt Köln liege. Das Erzbistum äußerte, dass die Debatte um den Standort am Perlengraben zeigt, wie konfliktbeladen die Suche derzeit sei. Es sei wichtig, einen sachlichen und respektvollen Diskurs zu führen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden, die sowohl den Bedürfnissen suchtkranker Menschen als auch den Interessen der Anwohner gerecht werden.
Engagement des Erzbistums
Das Erzbistum verwies auf bestehende Strukturen, die bereits in der Region vorhanden sind. Die Caritas als Dachverband betreibt 21 Suchtberatungs- und Behandlungsstellen sowie zwei Fachkliniken. Diese Einrichtungen bieten neben Beratung und Therapie auch niedrigschwellige Angebote wie medizinische Versorgung, Wasch- und Duschmöglichkeiten, Tagesaufenthalte und geschützte Rückzugsräume an.
Das Erzbistum hebt hervor, dass solche Angebote zur Entlastung des öffentlichen Raums beitragen und zur sozialen Stabilisierung führen können. Die Unterstützung suchtkranker Menschen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur im Zusammenwirken von Kommune, freien Trägern und Zivilgesellschaft bewältigt werden könne.
Quellen: t-online
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