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Bundesregierung beschließt grundlegende Steuerreform: Finanzielle Erleichterungen für Steuerzahler

Das Bundeskabinett hat eine Steuerreform beschlossen, die ab 2027 Familien und Geringverdiener entlastet. Mit einem Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro jährlich sollen unter anderem der Grundfreibetrag, das Kindergeld und die Kinderfreibeträge angehoben werden.

Kabinett genehmigt Steuerreform 2027: Familien profitieren von bis zu 650 Euro Entlastung
Bildquelle: Ibrahim Boran auf Unsplash

Das Bundeskabinett hat eine grundlegende Steuerreform verabschiedet, die darauf ausgelegt ist, insbesondere Familien und Personen mit geringem Einkommen zu entlasten. In den kommenden Jahren sollen Steuerpflichtige von erheblichen finanziellen Erleichterungen profitieren.

Maßnahmen zur Entlastung von Familien und Geringverdienern

Die Reform beinhaltet spezifische Entlastungen für niedrigere Einkommensgruppen sowie Maßnahmen, die gezielt Familien mit Kindern unterstützen. Gleichzeitig wird eine stärkere Besteuerung von hohen Einkommen eingeführt. Insgesamt wird ein jährliches Entlastungsvolumen von etwa zehn Milliarden Euro angestrebt. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten, ihre vollständige Wirkung werden sie jedoch erst im Jahr 2028 entfalten.

Neuer Grundfreibetrag und Anpassungen des Einkommensteuertarifs

Eine zentrale Maßnahme der Reform ist die Erhöhung des Grundfreibetrags, der von aktuell 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 angehoben wird und im Jahr 2028 auf 12.900 Euro steigt. Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen von der Steuerpflicht befreit. Zudem wird der Einkommensteuertarif angepasst, indem die zweite Progressionszone bis zu einem Einkommen von 70.600 Euro flacher gestaltet wird.

Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen

Familien mit Kindern profitieren in besonderem Maße von den Reformmaßnahmen. Das Kindergeld wird von derzeit 259 Euro auf 267 Euro pro Kind und Monat im Jahr 2027 angehoben, bevor es 2028 auf 272 Euro steigt. Auch die Kinderfreibeträge werden erhöht: von 9.756 Euro auf 10.056 Euro im Jahr 2027 und auf 10.236 Euro im Jahr 2028.

Steuerliche Entlastungen für unterschiedliche Berufsgruppen

Das Finanzministerium erwartet, dass eine Familie mit zwei Kindern und einem mittleren Einkommen von jeweils etwa 2.800 Euro brutto bereits im Jahr 2027 mit einer Entlastung von rund 384 Euro rechnen kann. Im Jahr 2028 soll diese Entlastung auf etwa 632 Euro ansteigen. Bei höheren mittleren Einkommen, etwa bei einem Paar mit jeweils 5.000 Euro brutto monatlich, wird eine Steuerentlastung von 678 Euro für 2028 prognostiziert.

Steigerung des Arbeitnehmerpauschbetrags

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 1.230 Euro auf 1.430 Euro erhöht. Dies könnte dazu führen, dass etwa 1,3 Millionen Steuerpflichtige künftig auf die Ausfüllung der Anlage N verzichten können, sofern ihre tatsächlichen beruflichen Aufwendungen unter dem neuen Pauschbetrag liegen.

Änderungen bei Handwerkerbonus und Minijobs

Der Handwerkerbonus wird ebenfalls angepasst, indem der absetzbare Anteil von 20 auf 15 Prozent gesenkt wird. Der maximale Steuerabzug fällt damit von 1.200 auf 900 Euro jährlich. Auch im Bereich der Minijobs gibt es Änderungen: Der pauschale Steuersatz wird von 2 auf 5 Prozent angehoben.

Finanzierung durch höhere Steuern für Spitzenverdiener

Die Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen wird auch durch eine stärkere Besteuerung von hohen Einkommen sichergestellt. Der Reichensteuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Für Einkommen über 280.000 Euro wird ein zusätzlicher Steuersatz von 47 Prozent eingeführt.

Kritik und Forderungen aus dem Wirtschaftsministerium

Das Wirtschaftsministerium hat Bedenken hinsichtlich der zusätzlichen Belastungen durch höhere Grenzsteuersätze geäußert. Es wird gefordert, die kalte Progression vollständig abzubauen, um eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung zu vermeiden. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht jedoch nur einen teilweisen Ausgleich vor, was zu weiteren Diskussionen innerhalb der Bundesregierung führt.

Ausblick auf die zukünftige Steuerstrukturreform

Zusätzlich fordert das Wirtschaftsministerium eine umfassendere Steuerreform, die eine Anhebung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz sowie die Abschaffung des Solidaritätszuschlags in Betracht zieht. Der derzeitige Gesetzentwurf muss noch vom Bundesrat genehmigt werden, sodass die Diskussion über die endgültige Ausgestaltung der Reform weiterhin offen ist.

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Quellen: Focus

Bildquelle: Bildquelle: Ibrahim Boran auf Unsplash

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

Ricardo Bohn