„Ich knall dich ab“ Christdemokrat feuert auf Jugendlichen – das steckt hinter der Tat.
CDU-Politiker schießt auf Jungen – Haft
„Ich knall dich ab“ Christdemokrat feuert auf Jugendlichen – das steckt hinter der Tat.
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Der 74-jährige Politiker schoss vor 2 Jahren auf einen Heranwachsenden, der sich in der Nähe seines Hauses mit Freunden aufhielt. Jetzt steht der Mann vor Gericht.
Der angeklagte Christdemokrat räumte den Schuss ein, versuchte ihn aber vor Gericht als Unfall zu verharmlosen, was ihm aber nicht abgenommen wurde. Denn 20 Zeugen und drei Sachenverständige kamen zu einem anderen Schluss. Sie sind überzeugt, dass der Politiker aus „fremdenfeindlicher Gesinnung“ schoss.
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<h2>Politiker schießt aus rassistischen Motiven</h2>
Der ehemalige Kölner CDU-Politiker Hans-Josef Bähner hat einen 20-Jährigen angeschossen und musste sich jetzt vor Gericht verantworten.
In der Tatnacht feierte das spätere Opfer mit drei Begleitern am Rheinufer im Kölner Stadtteil Porz in unmittelbarer Nähe zum Grundstück des Angeklagten und sie tranken Alkohol und hörten Musik. Als der Angeklagte seinen Hund im Garten ausgeführt habe, habe der 74-Jährige einen Streit mit den jungen Männern vom Zaun gebrochen und diese als „Drecks-Kanacken“ oder „Drecks-Ausländer“ beleidigt, war das Gericht überzeugt, berichtet „T-Online“.
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Laut dem rechtsmedizinischen Gutachten des Professor Markus Rothschild, wurde Schuss aus einer Entfernung von maximal fünf Zentimetern abgefeuert.
Der Einschusswinkel passe außerdem nicht zur Darstellung des Angeklagten. Gegen dessen Angabe, dass der Schuss sich versehentlich gelöst habe, spreche auch, dass es „Basiswissen für Schützen“ sei, den Finger bis zur unmittelbaren Schussabgabe nicht an den Abzug, sondern neben den Lauf zu legen.
Der Angeklagte, seit Jahrzehnten aktiver Schütze, müsse das gewusst haben, stellte das Gericht fest.
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Eine Bewährungsstrafe sei laut Staatsanwalt nicht in Erwägung zu ziehen, da es der Bevölkerung nicht zu vermitteln sei, dass ein hochgradig waffenaffiner Mensch einen banalen Konflikt auf diese Weise löse. Er beantragte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten.
Das Gericht folgte mit seiner Urteilsfindung den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, wenn auch das Strafmaß etwas festgeswetzt wurde: Der Angeklagte soll für drei Jahre und sechs Monate in Haft, da er sich der gefährlichen Körperverletzung, der Beleidigung und des unerlaubten Waffenbesitzes schuldig gemacht habe.
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Die Richter gehen davon aus, dass der Schuss gezielt abgesetzt wurde, ohne dass eine Notwehrsituation voranging. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quellen: T-Online, Merkur
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