Eine Frau musste sich vor Gericht wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch das übertragbare Coronavirus verantworten. Die 49-jährige wurde zu einer 800 Euro Geldstrafe und sechs Monaten Haft verurteilt.
Infizierte verletzte Corona-Maßnahmen: 6 Monate Haft & 800 Geldstrafe
Eine Frau musste sich vor Gericht wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch das übertragbare Coronavirus verantworten. Die 49-jährige wurde zu einer 800 Euro Geldstrafe und sechs Monaten Haft verurteilt.
Anfang des Jahres war die Bosnierin positiv auf Covid-19 getestet worden. Laut Strafantrag, von Staatsanwalt Stefan Engelbert, verließ sie trotz vorgeschriebener Quarantäne einige Tage später ihre Wohnung. Die Maßnahmen hinderten sie nicht daran, Erledigungen bei der Post oder Einkäufe im Supermarkt zu tätigen.
Die Angeklagte bekannte sich vor Richter Oliver Kriz schuldig. Ihren Bankbesuch rechtfertigte sie damit, dass ihre Enkeltochter in Bosnien Fieber gehabt habe, weshalb sie der Familie Geld überweisen wollte. Erst hatte sie eine Kollegin beauftragt, das Geld zu überweisen, was aber nicht funktioniert hatte. Deshalb entschied sie sich, laut Vienna Online, selbst außer Haus zu gehen. „Ich wäre nicht gegangen, wenn meine Enkelin nicht krank gewesen wäre“, beteuerte sie.
Ob die Angeklagte einen Mund-Nasen-Schutz getragen hat, bleibt umstritten. Sie selbst behauptet eine Maske getragen zu haben:
„Man wäre ja gar nicht in das Geschäft gekommen ohne Maske.“
Geldstrafe und bedingte Haft
In der Urteilsbegründung steht, dass ein „gewisser Prozentsatz der Bevölkerung“ dazu neige, Maßnahmen nicht zu folgen.
Die Bosnierin hätte eindeutig in Quarantäne bleiben müssen. Mit dem Urteil „100 Tagessätze zu je acht Euro und sechs Monate bedingte Haft“ soll auch ein abschreckendes Signal gesendet werden. Die Angeklagte kam ohne Verteidiger zur Verhandlung und erklärte sich selbst schuldig.