Etwas verwirrend ist es schon: Jedes Bundesland verfügt über eigene Corona-Regelungen und dabei den Überblick zu behalten ist nicht einfach.
Corona-Regel-Verstoß: Bis zu 25.000 Euro Strafe! Was dürfen wir überhaupt noch?
Etwas verwirrend ist es schon: Jedes Bundesland verfügt über eigene Corona-Regelungen und dabei den Überblick zu behalten ist nicht einfach. Im folgenden Artikel wird zusammengefasst, was Sie dürfen und was Sie für eine Strafe erwartet, wenn sie gegen Regelungen verstoßen.
In jedem Bundesland sind die sogenannten AHA-Regeln (Abstand halten- Hygiene beachten- Alltagsmaske tragen) einzuhalten. Zu dem sind alle Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichtet, die Anzahl der Menschen, mit denen sie Kontakt haben, so gut es geht zu reduzieren.
Über eine Lockerung des öffentlichen Lebens entscheiden jedoch alle Bundesländer selbst, in dem sie die regionale Entwicklung der Corona-Infektionszahlen berücksichtigen. Schauen Sie gern bei dem Corona Ticker auf Newsflash24 vorbei, um sich dort über die aktuelle Lage zu informieren.
Einige Bundesländer verfügen über einen Grenzwert. Wird dieser Wert überschritten werden die Maßnahmen verstärkt oder das Bundesland sogar zum Risikogebiet bestimmt. Die wichtigsten Maßnahmen in ihrem Bundesland finden sie hier:
Baden-Württemberg
- Grenzwert 35 Infektionen/ 100.000 Einwohner innerhalb 7 Tage
- Verstoß Maskenpflicht: 100 Euro Strafe
- falsche persönliche Angaben auf Gästelisten: 50 bis 250 Euro Strafe
- öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents bis zu 500 Personen erlaubt
- Großveranstaltungen bis Ende des Jahres verboten
- im privaten Rahmen: 20 Menschen aus mehreren Haushalten erlaubt
Bayern
- Grenzwert 50 Infektionen/ 100.000 Einwohner innerhalb 7 Tage
- Verstoß Maskenpflicht: 250 Euro erstmalig, 500 Euro mehrmalige Verstöße
- falsche persönliche Angaben auf Gästelisten: 250 Euro Strafe
- bei zugewiesenen Plätze bis zu 400 Personen im Freien und 200 in Innenräumen erlaubt
- ohne Platzierung bis zu 200 Personen im Freien und 100 in Innenräumen erlaubt
- im privaten Rahmen Gruppen bis zu 10 Leuten erlaubt
Berlin
- Verstoß Maskenpflicht: 50 bis 500 Euro
- Gastwirte die keine Liste führen drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro
- öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents bis zu 1.000 Menschen im Innenraum, im Freien 5.000 Menschen erlaubt
Brandenburg
- mutmaßlicher Verstoß gegen Maskenpflicht: 50 Euro bis 250 Euro Strafe
- versehentlicher Verstoß: kein Bußgeld
- verfälschtes Eintragen in Kontaktlisten: 150 Euro Strafe
- Veranstaltungen bis zu 1.000 Menschen erlaubt
- mehr als 1.000 Menschen nur bei Stadien und Hallen bei über 5.000 Plätzen (20 %)
Bremen
- Verstoß Maskenpflicht: 50 Euro Strafe
- Veranstaltungen im Freien bis zu 400 Menschen, in Innenräumen bis zu 250 Menschen erlaubt
- private Feiern bis zu 50 Gäste erlaubt
Hamburg
- Grenzwert 35 Infektionen/ 100.000 Einwohner in 7 Tagen
- Verstoß Maskenpflicht: 80 Euro Strafe
- verfälschtes Eintragen in Kontaktlisten: 150 Euro Strafe
- Veranstaltungen bis zu 1.000 Teilnehmern im Freien, in Innenräumen 650 Personen erlaubt
- im privaten Rahmen Gruppen bis zu 25 Personen erlaubt
Hessen
- Verstoß Maskenpflicht: 50 Euro Strafe
- verfälschtes Eintragen in Kontaktlisten: kein Bußgeld
- Veranstaltungen bis zu 250 Personen erlaubt
Mecklenburg-Vorpommern
- Verstoß Maskenpflicht: 25 bis 150 Euro Strafe
- verfälschtes Eintragen in Kontaktlisten: kein Bußgeld
- Veranstaltungen im Freien bis zu 1.000 in Innenräumen bis zu 400
Niedersachsen
- Maskenverweigerer 150 bis 25.000 Euro Strafe
- Veranstaltungen im Freien bis zu 1.000 und in Innenräumen bis zu 500 Personen erlaubt
- im privaten Rahmen Gruppen bis zu 10 Leute erlaubt
Nordrhein-Westfalen
- Verstoß Maskenpflicht 50 bis 150 Euro Strafe
- verfälschtes Eintragen in Kontaktlisten: 250 Euro Strafe
- Veranstaltungen bis zu 1.000 Teilnehmern, ab 500 verschärfte Regeln
- im privaten Rahmen bis zu 10 Personen erlaubt
Rheinland-Pfalz
- Verstoß Maskenpflicht 50 Euro Strafe
- verfälschtes Eintragen in Kontaktlisten: 150 Euro
- Veranstaltungen in Innenräumen 250 Menschen, im freien 500 Menschen
Saarland
- Verstoß gegen Maskenpflicht 50 bis 100 Euro
- verfälschtes Eintragen in Kontaktlisten: 50 Euro
- Veranstaltungen im Freien bis zu 900 Menschen, in Innenräumen bis zu 450
- Zusammenkünfte bis zu 10 Menschen
Sachsen
- Grenzwert 20 Infektionen/ 100.000 Einwohner innerhalb 7 Tage
- Verstoß gegen Maskenpflicht 60 Euro
- das Führen von Kontaktlisten ist nicht verpflichtend
- Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucher erlaubt
Sachsen-Anhalt
- Verstoß Maskenpflicht: keine Bußgelder
- öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents bis zu 1.000 Menschen
Schleswig-Holzstein
- Verstoß Maskenpflicht 150 Euro Strafe
- verfälschtes Eintragen in Kontaktlisten: 1.000 Euro
- Gastwirt mit falschen Angaben 500 Euro
- Veranstaltungen im Freien bis zu 500 Teilnehmer, in Innenräumen bis zu 250
- Zusammenkünfte bis zu 50 Personen
Thüringen
- Verstoß Maskenpflicht 60 Euro
- verfälschtes Eintragen in Kontaktlisten: kein Bußgeld
- Wirt 500 bis 1.000 Euro Strafe bei falschen Daten
Experten raten zu Hausmitteln
Einfache Hausmittel können gegen eine Corona-Infektion bzw. die Infektiosität mindern. Eine einfache Mundspülung verringert die Viren sogar so weit, dass nach 30 Sekunden Einwirkung kein Virus mehr nachweisbar ist. Reinigen Sie Ihre Maske, und desinfizieren Sie sich die Hände!
Gegen Langeweile zu Hause gibt es heutzutage einige Möglichkeiten, Gesellschaftsspiele und das Online-Streaming von ihrer Lieblingsschau sind das geringste Übel.
Weitere Infos finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198