Es ist das erste Mal, dass die Deutsche Bahn bundesweite Zugverbote gegen Maskenverweigerer erlässt. Das gilt auch für Anhänger der verschwörungsideologischen „Freedomparade“.
Deutsche Bahn: Reiseverbot für „Querdenker“

Es ist das erste Mal, dass die Deutsche Bahn bundesweite Zugverbote gegen Maskenverweigerer erlässt. Das gilt auch für Anhänger der verschwörungsideologischen „Freedomparade“.
„Ein bisschen Sars muss sein“ und eine Polonaise. Der RE18 der Deutschen Bahn entwickelt sich am 12. Dezember 2020 zwischen Cottbus und Dresden zur Tanzfläche der sogenannten „Freedomparade“.
Die extremistische Berliner Verschörungs-Gruppierung befindet sich auf dem Weg zu einer „Querdenken“-Demonstration in der sächsischen Landeshauptstadt. Allerdings ist diese von Gerichten längst verboten worden, aber das ignorieren die Quarkdenker genauso wenig wie die Maskenpflicht in der Deutschen Bahn.
Erstmals hat die Deutsche Bahn bundesweite Zugverbote gegen Maskenverweigerer verhängt, wie die „Welt am Sonntag“ berichtet. „Ende vergangenen Jahres hatte die Bahn angekündigt, solche Beförderungsausschlüsse auszusprechen, wenn Passagiere wiederholt ohne Maske in Zügen angetroffen werden“, schreibt der „Tagesspiegel“.
Laut einer Konzernsprecherin sei eine „niedrige zweistellige Zahl“ an „Beförderungsausschlüssen beziehungsweise Hausverboten“ verfügt worden. Laut dem Bericht gelten die verhängten Zugverbote für sechs Monate und bedeuten, dass die Maskenverweigerer in diesem Zeitraum nicht mit der Bahn im Regional- oder Fernverkehr reisen oder einen Bahnhof betreten dürfen.
Die Deutsche Bahn greift zum radikalen Mitteln, um endlich effektiv gegen Maskenverweigerer vorzugehen, zu können. Es soll zukünftig möglich sein, einen „Beförderungsausschluss“ zu verhängen.
Der Deutschen Bahn ist die Sicherheit ihrer Gäste wichtig und sie will endlich ein Mittel gegen renitente Maskenverweigerer in die Hand bekommen. Sie will verhindern, das sie Ignoranten die Gesundheit der anderen Gästen gefährden.
„So sei es künftig möglich, gegenüber Passagieren, die wiederholt keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, einen Beförderungsausschluss auszusprechen. Das bestätigte ein Bahnsprecher“ berichtet das Redaktions Netzwerk Deutschland (RND).
Die Bahn stützt sich dabei bei der Aktion auf den Paragraf 4, Absatz 2 der Eisenbahn-Verkehrsordnung. Der besage, dass ein Beförderungsausschluss „bei drohender Gefahr präventiv ausgesprochen werden“ könne, sagte ein DB-Sprecher der „Welt am Sonntag“.
Harte Konsequenzen
Maskenverweigerern würde bei Verstoßen ein dauerhaftes Reiseverbot in Zügen der Deutschen Bahn frohen. Wird dagegen verstoßen, muss mit Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs gerechnet werden. Die Tat kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden, berichtet RND.








