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Deutschland reicht Klimaplan nicht pünktlich in Brüssel ein

Um mehr als die Hälfte sollen die CO2-Emissionen in der EU bis 2030 gesenkt werden. Wie das läuft, sollen nationale Klimapläne der Länder zeigen – doch die wenigsten liegen in Brüssel vor.

Nur vier EU-Länder reichen ihre Klimapläne pünktlich in Brüssel ein
Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Deutschland hat der EU-Kommission seine endgültigen Pläne in der nationalen Energie- und Klimapolitik bis 2030 nicht rechtzeitig mitgeteilt. Dadurch riskiert die Bundesrepublik ein Strafverfahren. Laut der Brüsseler Behörde haben nur vier EU-Länder – Dänemark, Finnland, Schweden und die Niederlande – ihre nationalen Energie- und Klimapläne bis zum 30. Juni fristgerecht eingereicht. Ein Sprecher der Kommission forderte alle anderen 27 Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre endgültigen Pläne so schnell wie möglich vorzulegen. Auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur gab es zunächst keinen Kommentar aus Berlin.

In den Nationalen Energie- und Klimaplänen (NECP) müssen alle EU-Länder detailliert darlegen, wie sie die Klimaziele für 2030 erreichen wollen. Die Vorlage der Pläne ist verpflichtend. Das Ziel ist es, die Energie- und Klimapolitik vergleichbar zu machen, zu koordinieren und die Zielerreichung zuverlässig zu überwachen. Innerhalb der Gemeinschaft besteht das verbindliche Ziel, die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren und bis 2050 klimaneutral zu werden.

Man habe sehr hart daran gearbeitet, die Ziele gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten gesetzlich zu verankern, sagte der Sprecher weiter. «Jetzt ist es an den nationalen Behörden, diese Pläne endlich zu beraten und diese Gesetze umzusetzen, damit die Bürger und die Industrie in ganz Europa die Vorteile unseres grünen Übergangs erkennen können.» 

Die Länder hatten die Verpflichtung, bis Ende 2018 einen ersten Entwurf für die Klima- und Energiepläne für den Zeitraum 2021 bis 2030 vorzulegen, bis Ende 2019 einen endgültigen Plan. Bis zum 30. Juni dieses Jahres waren sie nach vorheriger Vorlage von Entwürfen verpflichtet, endgültige Aktualisierungen entsprechend neuer EU-Klimagesetze mitzuteilen.

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dpa