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Deutschland schließt sich UN-Hochseeschutzabkommen an

Deutschland tritt dem UN-Hochseeschutzabkommen bei, um zwei Drittel der Meeresfläche zu schützen. Bundesumweltminister Carsten Schneider betont die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit zum Schutz der Ozeane.

Deutschland tritt UN-Hochseeschutzabkommen bei
Francesco Ungaro auf Pexels

Die Ozeane sind mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert, zu denen Plastikmüll, Überfischung und der Klimawandel zählen. Um diesen drängenden Problemen entgegenzuwirken, hat Deutschland nun offiziell das UN-Hochseeschutzabkommen angenommen, das den Schutz von zwei Dritteln der Meeresfläche zum Ziel hat.

Ratifizierung des Abkommens

Zu Beginn des Jahres trat das Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen in Kraft und stellt die rechtliche Basis für den Schutz internationaler Gewässer dar. Bundesumweltminister Carsten Schneider überreichte die Ratifizierungsurkunde an die UN, wodurch Deutschland nun Teil dieses bedeutenden Abkommens wird.

Schneider lobte das Abkommen als einen der größten Erfolge der internationalen Umweltpolitik in den letzten Jahren. Er hob hervor, dass trotz globaler Konflikte und Spannungen eine internationale Zusammenarbeit möglich sei. Diese positive Entwicklung wurde auf der UN-Vollversammlung in New York gewürdigt.

Umfang und Bedeutung des Abkommens

Das UN-Hochseeschutzabkommen trägt den vollständigen Titel “Agreement on Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction” (BBNJ-Agreement). Es erstreckt sich über maritime Regionen, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer bis zu zwölf Seemeilen und außerhalb der nationalen Wirtschaftszone bis zu 200 Seemeilen liegen. Dabei umfasst es etwa zwei Drittel der gesamten Meeresfläche.

Der Minister betonte, dass nur gesunde Ozeane in der Lage sind, den Menschen Sauerstoff und Nahrung bereitzustellen. Der gegenwärtige Zustand der Meere ist jedoch alarmierend, da sie stark unter Plastikmüll, Überfischung, chemischen Belastungen und dem Klimawandel leiden. Daher ist es entscheidend, Rückzugsräume zu schaffen, in denen die Natur sich regenerieren kann. Erfahrungen zeigen, dass die marine Biodiversität zurückkehrt, wenn bestimmte Meeresflächen zu Schutzgebieten erklärt werden.

Verbindlichkeit der Regelungen

Das UN-Abkommen sowie das im Frühjahr vom Bundestag verabschiedete Hochseeschutzgesetz werden 30 Tage nach dem Beitritt, am 21. Oktober, für deutsche Akteure verbindlich. Dies bedeutet, dass Organisationen und Einzelpersonen in Deutschland, einschließlich Schiffe unter deutscher Flagge und deutsche Hochseeforscher, die Bestimmungen des Abkommens einhalten müssen.

Die Anforderungen umfassen unter anderem die Schaffung von Meeresschutzgebieten sowie die Durchführung verbindlicher Umweltverträglichkeitsprüfungen für menschliche Aktivitäten in den betroffenen Gewässern. Zudem werden der Umgang mit Proben mariner Tiere und Pflanzen sowie die Unterstützung ärmerer Länder im globalen Süden für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität im Rahmen des Abkommens geregelt.

Ausblick auf zukünftige Konferenzen

Für Januar 2027 ist die erste Vertragsstaatenkonferenz des Hochseeschutzabkommens, auch bekannt als Ozean-COP, in New York geplant. Die Festlegung von Meeresschutzgebieten wird voraussichtlich erst in späteren Konferenzen erfolgen. Dies stellt einen weiteren Fortschritt in Richtung eines umfassenden Schutzes der Hochsee dar.


Quellen: tagesschau, Süddeutsche Zeitung

Bildquelle: Francesco Ungaro auf Pexels

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

TS