Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll mehr qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland locken. Zumindest bei einer Gruppe ist ein leichter Anstieg erkennbar.
Deutschland stellt Zehntausende Visa für Erwerbszwecke aus
Im ersten Halbjahr dieses Jahres hat das Auswärtige Amt mehr als 80.000 Visa für Menschen ausgestellt, die in Deutschland arbeiten wollen. Laut der Deutschen Presse-Agentur sind etwa die Hälfte davon – über 40.000 – Fachkräfte. Im Vergleich dazu wurden im Vorjahreszeitraum rund 37.000 Visa an Fachkräfte vergeben.
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 157.000 Visa für Erwerbszwecke vom Auswärtigen Amt ausgestellt, wobei 79.000 Visa an Fachkräfte gingen.
Die „Chancenkarte“, die am 1. Juni eingeführt wurde, hat bisher noch keinen signifikanten Einfluss auf die Anzahl der Erwerbsmigranten. Laut dem Auswärtigen Amt wurden bisher knapp 200 Visa nach dieser Rechtsgrundlage vergeben.
Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Bewerber eine im Erwerbsland staatlich anerkannte, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder einen entsprechenden Hochschulabschluss sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch vorweisen. Abhängig vom Sprachniveau, der Berufserfahrung, dem Alter und dem Deutschlandbezug erhalten Interessierte Punkte, die sie zur Beantragung der Chancenkarte berechtigen.
Auch für Qualifikationen in Engpassberufen gibt es Punkte. Wer genügend Punkte hat, kann nach Deutschland kommen und hat dann ein Jahr lang Zeit, sich einen festen Job zu suchen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine einmalige Verlängerung um zwei Jahre möglich.
Arbeiten ohne vorherige Anerkennungsverfahren
Deutschland hat seit 2020 ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz, um den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte zu fördern. Im November 2023 trat der erste Teil einer von der Ampel-Koalition beschlossenen Reform dieses Gesetzes in Kraft. Er umfasste vor allem Erleichterungen bei der «Blauen Karte EU» sowie für anerkannte Fachkräfte.
Seit März ist es Fachkräften mit Abschluss und Berufserfahrung möglich, ohne vorheriges Anerkennungsverfahren nach Deutschland einzureisen und zu arbeiten. Es ist also nicht erforderlich, eine in Deutschland anerkannte Ausbildung vorzuweisen, sondern lediglich ein Arbeitsplatzangebot mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro – bei Tarifbindung des Arbeitgebers genügt eine Entlohnung gemäß Tarifvertrag.
Digitalisierung des Visumverfahrens
Zum 1. Juni wurden auch die Optionen für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten erweitert, um eine Stelle in Deutschland anzunehmen.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglicht es EU-Bürgern, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen. Die Anzahl der Nicht-EU-Bürger, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen, hängt davon ab, wie kompliziert die Visumsbeantragung ist und wie lange die Antragsteller auf einen Termin bei einer deutschen Auslandsvertretung warten müssen. Das Auswärtige Amt gab bekannt, dass Visa für Fachkräfte bevorzugt bearbeitet werden. Bis zum 1. Januar 2025 soll das nationale Visumverfahren vollständig digitalisiert sein.