Noch steht das Urteil im Sommermärchen-Prozess aus. Der Deutsche Fußball-Bund sichert sich ab und reicht eine Schadensersatzklage gegen Ex-Präsident Zwanziger ein.
DFB verklagt Ex-Boss Zwanziger auf 24 Millionen Euro
Der Deutsche Fußball-Bund geht gerichtlich gegen seinen ehemaligen Präsidenten Theo Zwanziger vor. Der Verband hat beim Landgericht Frankfurt eine Schadensersatzklage über einen Streitwert von 24 Millionen Euro eingereicht. Das bestätigte Zwanziger der Deutschen Presse-Agentur. Zuerst hatte die «Süddeutsche Zeitung» darüber berichtet.
Der DFB hat finanzielle Schäden durch die Sommermärchen-Affäre um die Fußball-WM 2006 erlitten oder könnte noch erleiden. Seit fast elf Monaten wird auch am Landgericht Frankfurt ein Steuerstrafverfahren gegen drei ehemalige DFB-Funktionäre, darunter Zwanziger, durchgeführt.
Im Verfahren wird untersucht, ob der DFB eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an die FIFA im Jahr 2005 zu Unrecht als Betriebsausgabe verbucht hat und dadurch mehr als 13 Millionen Euro an Steuern hinterzogen hat. Zwanziger, der ehemalige DFB-Präsident Wolfgang Niersbach, der als Zeuge geladen ist, und der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt haben den Vorwurf der Staatsanwaltschaft Frankfurt stets entschieden zurückgewiesen.
DFB wurde schon vor acht Jahren tätig
Schon 2017 hatte der DFB Schadensersatzansprüche bei den drei ehemaligen Top-Funktionären hinterlegt, denen im Zuge der Affäre die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 aberkannt worden war. In der Folge gaben sie jedes Jahr Verzichtserklärungen ab – für 2025 jedoch nicht mehr. Das Steuerstrafverfahren gegen Niersbach wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 25.000 Euro eingestellt und gegen Schmidt aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt. Somit sitzt nur noch Zwanziger auf der Anklagebank.
Der 79-Jährige reagierte ruhig auf die Klageeinreichung durch den DFB, der im Sommermärchen-Prozess überraschenderweise die gleiche Position wie Zwanziger vertritt – nämlich dass es keine Steuerhinterziehung gegeben habe. Das bedeutet im Klartext: Der Verband schützt sich nur für alle Fälle ab. Der DFB gab keine Stellungnahme mit Verweis auf das laufende Verfahren ab.
«Wir sind seit Jahren mit dem DFB im Gespräch, um eine einheitliche Bewertung der Haftungsfrage zu erzielen, dies nicht zuletzt auf der Grundlage der vom DFB selbst in Auftrag gegebenen Gutachten, die sich zur Haftungsfrage sehr kritisch geäußert haben», sagte Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz der «Süddeutschen Zeitung». Der DFB habe leider nicht den Mut zu einer eigenen Bewertung gehabt, «sodass nunmehr das Gericht (…) unter Bewertung aller Aspekte zu gegebener Zeit entscheiden muss.»