Die Betreuungsbehörde Dresden informiert über die Bedeutung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, um im Falle von Entscheidungsunfähigkeit rechtliche Vertretung zu gewährleisten. Ein Infoabend am 30. Juni 2026 bietet die Möglichkeit, Fragen zu klären und eigene Dokume…
Die Bedeutung von Vorsorgedokumenten für die eigene Lebensplanung verstehen

Die Betreuungsbehörde des Sozialamtes in Dresden bietet am Dienstag, den 30. Juni 2026, eine Informationsveranstaltung zu den Themen Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen an. Der Beginn der Veranstaltung ist um 18.30 Uhr im Sozialamt, Glashütter Straße 51. Fachleute werden Informationen zu den Aufgaben, Inhalten, Formen und der Wirksamkeit dieser Dokumente bereitstellen und stehen für Fragen zur Verfügung. Mit den vermittelten Kenntnissen können die Teilnehmer eigene Vollmachten und Verfügungen erstellen. Interessierte sind herzlich eingeladen.
Die Anzahl der Teilnehmer ist aufgrund der begrenzten Kapazität auf maximal 50 Personen beschränkt. Daher ist eine Anmeldung unter der Telefonnummer 0351-4889471 erforderlich. Der Veranstaltungsort ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 sowie den Buslinien 61, 63 und 64 erreichbar (Haltestelle Pohlandplatz oder Bergmannstraße). Der Zugang ist barrierefrei gestaltet.
Falls die Veranstaltung bereits ausgebucht sein sollte, besteht die Möglichkeit, sich für spätere Termine anzumelden. Weitere Veranstaltungen sind für das Jahr 2026 geplant und finden an folgenden Daten statt: Donnerstag, 20. August (17 Uhr), Dienstag, 29. September (18.30 Uhr), Donnerstag, 5. November (17 Uhr) und Dienstag, 8. Dezember (18.30 Uhr).
Für diejenigen, die nicht persönlich teilnehmen können, wird ein digitales Angebot bereitgestellt. Interessierte können unter www.dresden.de/vorsorgevollmacht online an den Veranstaltungen teilnehmen, ohne sich vorher anmelden zu müssen. Über eine Chatfunktion können während der Veranstaltung Fragen an die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde gerichtet werden. In der Abendveranstaltung am 30. Juni werden ausschließlich Informationen zu den Inhalten der Vollmachten und Verfügungen gegeben sowie Fragen beantwortet.
Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger während der regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde, Glashütter Straße 51, 01309 Dresden, vorsprechen oder telefonisch unter 0351-4889471 einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.
Ein schwerer Unfall oder eine plötzliche Erkrankung sind unvorhersehbare Ereignisse, die jeden treffen können. Wenn eine solche Situation eintritt und die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, stellt sich die Frage, wer in ihrem Namen handeln kann. Angehörige wie Eltern, Kinder, Ehepartner oder Lebensgefährten können nicht automatisch alle notwendigen Entscheidungen treffen. Bis ein gerichtlich bestellter Betreuer zur Verfügung steht, kann wertvolle Zeit vergehen. In dieser Zeit müssen möglicherweise zahlreiche Angelegenheiten mit Krankenkassen, Banken, Arbeitgebern oder Sozialleistungsträgern geklärt werden. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen bieten in solchen Fällen Unterstützung. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass der Wille der betroffenen Person respektiert wird.
Quellen: dresden
Bildquelle: KI generiert








