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Diesel-Schadensersatz: So viel steht Ihnen zu!

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder berichte über Dieselskandale und viele verschiedene Informationen und hier einen Überblick zu behalten ist nicht immer ganz leicht. Besonders wenn Sie selbst betroffen sind, werden Sie diese Informationen aber sicherlich sehr interessieren.

Foto: Stockfotos

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder berichte über Dieselskandale und viele verschiedene Informationen und hier einen Überblick zu behalten ist nicht immer ganz leicht. Besonders wenn Sie selbst betroffen sind, werden Sie diese Informationen aber sicherlich sehr interessieren. Den aktuellen Stand der Ereignisse wollen wir hier einmal für Sie zusammenfassen und Ihnen die Möglichkeit geben, sich entsprechend beraten zu lassen.

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Wie erfahren Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist?

Auch wenn Sie ein Dieselfahrzeug entsprechender Marken besitzen, ist dies nicht zwingend von einer unzulässigen Abschalteinrichtung oder Software betroffen. Einige Hersteller bieten mittlerweile die Möglichkeit, über die FIN (Fahrzeugindentifikationsnummer) online zu überprüfen, ob ein Fahrzeug betroffen ist.

Über folgende Links können Sie den Status Ihres Fahrzeugs kontrollieren:

>> VW Volkswagen

>> Audi

>> Skoda

>> SEAT

>> Mercedes-Benz

Auch andere Hersteller sind betroffen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist ein Online Check allerdings nicht verfügbar. Diese Information, sollten Sie kein Rückrufschreiben erhalten haben, erfahren Sie dann beim Hersteller oder beim Kraftfahrtbundesamt.

Welche Ansprüche haben Sie?

Wenn Sie betroffen sind, haben Sie das grundsätzliche Recht der gesetzlichen Sachmängelhaftung mit einem Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Sachmängelhaftung müssen Händler für zwei Jahre nach dem Kauf sicherstellen.

Sollten die ersten zwei Jahre bereits abgelaufen sein, das Kraftfahrtbundesamt hat aber dennoch eine Rückrufaktion angeordnet, dann könnten Sie unter Umständen auch im Nachhinein noch einen Anspruch auf Sachmängelhaftung haben und nicht nur auf Nachbesserung. In diesem Fall sollten Sie allerdings umgehend handeln und sich mit >>Verbraucherhilfe24<< in Verbindung setzen, um Ihre Möglichkeiten zu erörtern.

Sie haben Ihr Fahrzeug von einer Privatperson gekauft?

Bei einem Privatverkauf ist die Sachmängelhaftung in aller Regel ausgeschlossen. In diesem Fall sollten Sie sich eine schriftliche Abtretungserklärung vom ursprünglichen Besitzer ausstellen lassen, damit Sie die Möglichkeit haben, gegen den Hersteller beziehungsweise den Händler vorgehen zu können. Auch in diesem Fall sollten Sie sich rechtlichen Beistand suchen und Verbraucherhilfe24 kontaktieren.

Leasingfahrzeuge vom Dieselskandal betroffen

Wenn Sie ein Leasingfahrzeug besitzen, dann ist die Sachmängelhaftung nur über den Leasingnehmer geltend zu machen. Dazu sind Sie vertraglich verpflichtet. Sie sollten sich in diesem Fall schriftlich bestätigen lassen, dass nicht Sie für einen erheblichen Wertverlust bei Rückgabe des Fahrzeugs verantwortlich gemacht werden können.

Es steht bereits ein Softwareupdate zur Verfügung?

Auch dieser Fall ist sehr schwierig, zum jetzigen Zeitpunkt zu beurteilen. Selbst wenn der Hersteller bereits ein Software-Update zur Verfügung gestellt hat, das aber noch nicht angewendet wurde, weil Sie vom Kauf zurücktreten möchten, ist eine eindeutige Entscheidung noch nicht getroffen worden. Diese Fälle werden aktuell vom Bundesgerichtshof bearbeitet. Eine abschließende Entscheidung liegt hier allerdings noch nicht vor.

JETZT Entschädigung sichern- Auch nach Software-Update!

Ist der Zeitraum von 18 Monaten nach erster Aufforderung einer Durchführung des Software-Updates allerdings verstrichen, kann das Kraftfahrtbundesamt allerdings die Plakette verweigern oder eine kostenpflichtige Nachprüfung erforderlich werden. Ebenso können sich Nachteile bei der Berechnung der Kfz-Steuer ergeben und bis zu einer Betriebsuntersagung führen.

Sie benötigen Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte?

Auch wenn es bereits entsprechende Urteile gibt, haben diese Fälle immer noch viele individuelle Punkte, die zu berücksichten sind und Ihnen unter Umständen Ihren Anspruch verweigern können. Eine entsprechende rechtliche Beratung und Begleitung Ihrer Schadensersatzforderung ist daher in jedem Fall angeraten. Wenn Sie Kontakt mit Verbraucherhilfe24 aufnehmen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Fall individuell beurteilen zu lassen und eine Strategie zu entwickeln und das sogar kostenlos.

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