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Dresden plant Regelung zur Eindämmung von Ferienwohnungen

Dresden hat einen Entwurf für eine Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung vorgelegt, um die Zahl der Ferienwohnungen zu reduzieren und spekulativen Wohnungsleerstand einzudämmen. Der Stadtrat wird am 18. Mai 2026 über den Entwurf entscheiden.

Dresden plant Regelung zur Eindämmung von Ferienwohnungen
KI generiert

Leipzig hat ein Beispiel gegeben: Seit der Einführung einer Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum im September 2024 konnten dort etwa 800 ehemalige Ferienwohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden. In Dresden hat der Stadtrat ebenfalls eine solche Regelung in Auftrag gegeben. Der entsprechende Entwurf liegt nun vor, um die Anzahl der Ferienwohnungen zu reduzieren und spekulativen Leerstand von Wohnraum zu bekämpfen. Dieser Entwurf wird am Montag, dem 18. Mai 2026, im Ältestenrat präsentiert und wird anschließend in die verschiedenen Gremien weitergeleitet. Sollte der Stadtrat dem Entwurf zustimmen, wird die Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren in Kraft treten.


Quellen: dresden

Bildquelle: KI generiert

Ronny Winkler