Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen benötigen künftig keine grüne Umweltplakette mehr für Umweltzonen. Diese Entscheidung des Bundesrats könnte Fahrzeughaltern jährlich über sechs Millionen Euro ersparen.
E-Autos künftig ohne grüne Plakette: Neue Regelung für Umweltzonen tritt in Kraft

Ab dem 25. September 2026 entfällt für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen die Pflicht, eine grüne Umweltplakette für den Zugang zu deutschen Umweltzonen zu besitzen. Diese Entscheidung wurde vom Bundesrat getroffen.
Einzelheiten zur Regelung
Bislang mussten auch Elektroautos eine grüne Plakette an der Windschutzscheibe anbringen, um in Umweltzonen fahren zu dürfen. Künftig wird das E im Kennzeichen als ausreichend angesehen. Diese Neuerung gilt nicht nur für Elektrofahrzeuge, sondern auch für mit einem E-Kennzeichen ausgestattete Plug-in-Hybride. Für Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen bleibt die Verpflichtung zur Verwendung der grünen Umweltplakette bestehen.
Wann tritt die Regelung in Kraft?
Die Kosten für die grüne Umweltplakette variieren je nach Ausgabestelle zwischen fünf und 20 Euro. Fahrzeughalter mussten diese Plakette bisher auch bei einem Wechsel des Kennzeichens oder dem Austausch der Windschutzscheibe erneut erwerben. Mit Inkrafttreten der neuen Regelung können Halter die Plakette von der Windschutzscheibe entfernen, wenn ihr Fahrzeug über ein E-Kennzeichen verfügt.
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht bekannt, da die Regelung zunächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden muss. Erfolgt die Veröffentlichung im September, tritt die Regelung am 1. Oktober 2026 in Kraft. Bei einer Veröffentlichung zwischen Oktober und Dezember verschiebt sich der Beginn auf den 1. Januar 2027. Die Bundesregierung schätzt, dass durch den Wegfall der Pflicht jährliche Einsparungen von über sechs Millionen Euro für Fahrzeughalter und die Verwaltung entstehen.
Bestand der Umweltzonen
Die Einführung der Umweltplakette im Jahr 2007 hatte das Ziel, Fahrzeuge nach ihren Schadstoffemissionen zu klassifizieren und den Zugang zu Umweltzonen zu regeln. In der Regel ist eine grüne Plakette für die Einfahrt in diese Zonen erforderlich. Die neue Regelung stellt eine Ausnahme dar, die jedoch keine Änderungen an den bestehenden Umweltzonen oder an den Anforderungen für Benzin- und Dieselfahrzeuge mit sich bringt.
Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden Entlastungspakets der Bundesregierung, das über zehn verschiedene Maßnahmen umfasst, darunter Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren und Berichtspflichten. Insgesamt wird eine jährliche Entlastung von rund 600 Millionen Euro für das gesamte Paket prognostiziert.
Zusammenfassung
Für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen wird künftig das Nummernschild als ausreichender Nachweis für die Einfahrt in Umweltzonen anerkannt. Der Bundesrat hat dieser Regelung zugestimmt. Bis zur endgültigen Umsetzung bleibt jedoch die grüne Plakette für diese Fahrzeuge weiterhin erforderlich.
Quellen: auto-motor-und-sport, Handelsblatt
Bildquelle: Von Frank M. Rauch – Eigenes Werk (Originaltext: eigene Aufnahme), CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=45181201
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