Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Einschränkungen bei Konten von russischen und belarussischen Kunden der Sparkasse Köln-Bonn

Die Sparkasse Köln-Bonn hat bei etwa 2.000 russischen und belarussischen Kunden die Karten- und Zahlungsfunktionen ihrer Girokonten eingeschränkt, basierend auf EU-Sanktionen. Vollständige Kontosperrungen gab es nicht, und die Einschränkungen betreffen nur Kunden ohne Aufenthaltstitel in der EU o…

Sparkasse Köln-Bonn schränkt Konten von hunderten Russen ein
KI generiert

Die Sparkasse Köln-Bonn hat bei etwa 2.000 ihrer Kunden aus Russland und Belarus die Funktionen ihrer Girokonten eingeschränkt. Diese Maßnahme wurde von einer Sprecherin der Bank bestätigt und basiert auf zwei EU-Verordnungen, die Teil des 19. Sanktionspakets gegen Russland und Belarus sind. Es gab jedoch keine vollständigen Kontosperrungen, wie die Sprecherin gegenüber einer Lokalredaktion erklärte.

Die Einschränkungen betreffen unter anderem die Deaktivierung des Online-Bankings, die Sperrung von Debitkarten für Online-Transaktionen sowie ein Kreditkartenlimit von 0 Euro. Die Bank betonte, dass die grundlegende Teilnahme am Zahlungsverkehr weiterhin möglich sei. Funktionen wie Überweisungen und Lastschriften am SB-Terminal sowie Bargeldabhebungen und -einzahlungen bleiben bestehen.

Betroffene Kunden und Nachweispflicht

Die Einschränkungen gelten ausschließlich für russische und belarussische Staatsangehörige, die keinen Aufenthaltstitel in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat oder der Schweiz besitzen. Personen, die legal und dauerhaft in Deutschland leben, sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen.

Von den insgesamt rund 835.000 Kunden der Sparkasse Köln-Bonn waren zunächst etwa 4.000 Personen betroffen. Die Bank informierte die Betroffenen rechtzeitig schriftlich und forderte sie auf, entsprechende Nachweise einzureichen, wie beispielsweise eine Kopie des Aufenthaltstitels. Rund 2.000 Kunden haben dieser Aufforderung fristgerecht nachgekommen, sodass ihre Konten uneingeschränkt genutzt werden können. Für die verbleibenden rund 2.000 Personen, deren Konten eingeschränkt wurden, besteht die Möglichkeit, den Nachweis per E-Mail nachzureichen. Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen, sollen die Einschränkungen aufgehoben werden.

Kritik an den Maßnahmen der Sparkasse

Die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Andrea Burghard, äußerte sich kritisch zu den Konto-Sperren. Sie betonte, dass für eine Kontosperrung ein konkreter Anlass, wie ein individueller Verdacht, erforderlich sei. Ein russischer Pass allein genüge nicht als Grundlage für eine solche Maßnahme. Obwohl das EU-Recht Banken seit 2022 erlaubt, Einlagen russischer Staatsbürger in Deutschland einzufrieren, seien die notwendigen Voraussetzungen in den geschilderten Fällen nicht erfüllt.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband erklärte, dass den Banken in dieser Angelegenheit kein Handlungsspielraum bleibe. Ähnliche Aussagen wurden von der Bundesbank und dem Bundesfinanzministerium gemacht. Eine Anfrage an die Kreissparkasse Köln, die vor allem Sparkassen im Kölner Umland betreibt, blieb bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung unbeantwortet. Der Artikel wird aktualisiert, sobald eine Stellungnahme vorliegt.


Quellen: t-online

Bildquelle: KI generiert

Ronny Winkler