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Elon Musk stellt sich Niedersachsen wegen umstrittener Nazi-Äußerung juristisch entgegen.

Elon Musk klagt gegen das Land Niedersachsen, nachdem die Landesmedienanstalt die Löschung eines Nutzerbeitrags mit einer nationalsozialistischen Parole angeordnet hat. Das Verwaltungsgericht Hannover wird über die rechtlichen Fragen rund um Meinungsfreiheit und die Verantwortung von Plattformbet…

Zoff wegen verbotenen Nazi-Parole: Elon Musk klagt gegen das Land Niedersachsen
U.S. Air Force / Trevor Cokley via Wikimedia Commons (Public domain)

Elon Musk, der Tech-Milliardär und Besitzer der Onlineplattform X seit 2022, hat nun rechtliche Schritte gegen das Land Niedersachsen eingeleitet. Seine Betreiberfirma, die X Internet Unlimited Company (XIUC), wehrt sich gegen die Anordnung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), einen Nutzerbeitrag zu entfernen, der eine nationalsozialistische Parole enthielt. Das Verwaltungsgericht in Hannover wird bald über diese Klage entscheiden.

Im Fokus des Verfahrens steht ein Nutzerbeitrag mit der Aussage „Alles für Deutschland“. Berichten zufolge stammt dieser Post von Stefan Homburg, einem früheren Professor, der in der Vergangenheit durch seine Verbreitung von Verschwörungstheorien aufgefallen ist. Auch er könnte rechtlichen Konsequenzen für diesen Beitrag gegenüberstehen.

Homburg hat die umstrittene Parole als „Allerweltssatz“ bezeichnet. Es ist bemerkenswert, dass diese Losung auch von Björn Höcke, dem Fraktionschef der AfD in Thüringen, verwendet wurde, was zu Geldstrafen führte. Im August 2025 bestätigte der Bundesgerichtshof die entsprechenden Urteile gegen Höcke wegen der Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen.

Die NLM griff in den Fall ein und forderte XIUC auf, den Beitrag entweder für den deutschen Markt zu sperren oder vollständig zu löschen. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Beitrag nach den Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages unzulässig sei.

XIUC hingegen argumentiert, dass die spezifische Verwendung der Losung im Kontext möglicherweise unter den Schutz der Meinungsfreiheit falle und nicht den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches verletze. Darüber hinaus wird angeführt, dass die NLM sich direkt an den Nutzer Homburg hätte wenden müssen, um ihn zur Löschung seines Beitrags aufzufordern, anstatt die Plattformbetreiberin zu kontaktieren.

Am Mittwoch wird das Verwaltungsgericht Hannover über diesen Fall verhandeln und eine Entscheidung treffen.


Quellen: Bild, oe24

Bildquelle: U.S. Air Force / Trevor Cokley via Wikimedia Commons (Public domain)

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

TS