Corona-Impfpflicht kommt! Gesundheitsminister Karl Lauterbach setzt auf Bußgelder zur Durchsetzung. Das sei unvermeidbar.
Bundestag: Impf-Pflicht beschlossen
Corona-Impfpflicht kommt! Gesundheitsminister Karl Lauterbach setzt auf Bußgelder zur Durchsetzung. Das sei unvermeidbar.
<div class=“manual-ad“></div>
Zur Durchsetzung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht setzt der neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf Bußgelder. «Ins Gefängnis muss niemand», sagte der SPD-Politiker dem «Spiegel».
«Aber die Verhängung von Bußgeldern ist unvermeidbar.» Zur Höhe sagte er, man müsse mit Psychologen und Ökonomen reden, «ab wann Strafen eine Wirkung erzielen». Wenn jemand nicht zahle, müssten die Bußgelder «empfindlich erhöht werden». «Aber ich bin mir sicher, dass wir allein mit der Ankündigung der allgemeinen Impfpflicht schon sehr viele Menschen erreichen werden.»
Zahlreiche Politiker hatten sich zuletzt für eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona ausgesprochen. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ist dafür und hat angekündigt, dass der Bundestag darüber ohne die sonst übliche Fraktionsdisziplin abstimmen soll. Zunächst stimmt das Parlament an diesem Freitag aber über die Einführung einer Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen ab, diese sollen ab Mitte März Nachweise über vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen müssen.
<div class=“manual-ad“></div>
Der Gesundheitsminister warnte, es sei kaum zu verhindern, dass die neue Omikron-Variante des Coronavirus sich auch bei uns ausbreite. «Die Analysen von Expertinnen wie Sandra Ciesek und anderen zeigen alle in dieselbe Richtung: Mit der zweifachen Impfung haben wir einen sehr beschränkten Schutz gegen Infektionen, möglicherweise gar keinen mehr nach Monaten», sagte er. «Dann wären die Ungeimpften und diejenigen ohne Boosterimpfungen im vollen Risiko in Bezug auf die Infektion.» Wahrscheinlich bliebe ein Schutz gegen schwere Krankheit. «Deshalb brauchen wir unbedingt eine allgemeine Impfpflicht», so Lauterbach.
Als oberstes Ziel der neuen Bundesregierung erklärte Lauterbach den Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die Ampel-Koalition habe sich Vieles vorgenommen. «Das oberste Ziel ist für uns der Schutz der Bevölkerung in der Gesundheitskrise», sagte der SPD-Politiker am Freitag im Bundestag in der Debatte über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes. «Wir werden alles tun, um diese Krise schnell zu beenden.»
Mit der Korrektur des Infektionsschutzgesetzes werde das Instrument geschaffen, um die Delta-Welle der Pandemie zu brechen und die Omikron-Welle so gut wie möglich zu verhindern, sagte Lauterbach. Es sei «nicht ehrenrührig», das Infektionsschutzgesetz auf der Grundlage eines guten Vorschlags zu verbessern. Lauterbach rief die Opposition zur Mitarbeit auf. «Diese Pandemie ist eine Aufgabe für uns alle», betonte er. Sie eigne sich nicht für parteipolitische Auseinandersetzungen.
<div class=“manual-ad“></div>
Bundestag beschließt Impfflicht
„Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten am Freitag 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Am Nachmittag soll darüber auch noch der Bundesrat in einer Sondersitzung abschließend entscheiden“, berichtet die „BZ“.
Die Ampel-Parteien haben im Bundestag ihre Pläne zur Einführung einer ersten Corona-Impfpflicht in Deutschland verteidigt.
Bei der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken oder Pflegeheimen, die ab März greifen soll, gehe es um eine Güterabwägung, sagte die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar.
Hilfsbedürftige Menschen etwa in Pflegeheimen könnten sich nicht aussuchen, von wem sie behandelt würden. Eine hohe Impfquote in diesen Einrichtungen sei unabdingbar.
Die anderen Parteien im Bundestag kritisierten die Corona-Politik der Ampel. Unterdessen sinken die Ansteckungszahlen zwar. Sie liegen aber weiter auf einem hohen Niveau und sind zudem mit Unsicherheiten behaftet.
<div class=“manual-ad“></div>
Schärfere Maßnahmen in Hotspots
Der Bundestag debattierte am Dienstag in erster Lesung über die Pläne von SPD, Grünen und FDP. Neben der Einführung der Impfpflicht für bestimmte Beschäftigte sehen diese auch eine Ausweitung der Impfberechtigung auf Zahnärztinnen und Zahnärzte oder Apotheker vor. Darüber hinaus bekommen die Länder, wie gefordert, mehr Möglichkeiten in Hotspots auch schärfere Corona-Maßnahmen zu ergreifen, etwa Restaurantschließungen. Die entsprechenden erneuten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sollen noch am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Das Robert Koch-Institut (RKI) gab die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Dienstag mit 432,2 an (Vortag 441,9, Vorwoche 452,2). Gemeldet wurden 36.059 Neuansteckungen binnen eines Tages. Vor einer Woche waren es 45.753. Bei den Zahlen gibt es aber Unsicherheiten. Anfang des Monats hatte es vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geheißen, dass zumindest in einzelnen Regionen Gesundheitsämter mit der Meldung von Fällen nicht mehr hinterherkämen. Deutschlandweit wurden den neuen Angaben zufolge binnen 24 Stunden 399 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 388 Todesfälle.
<div class=“manual-ad“></div>
Die Gesundheitspolitikerinnen der Grünen und der FDP, Maria Klein-Schmeink und Christine Aschenberg-Dugnus argumentierten am Dienstag mit Blick auf die geplante einrichtungsbezogene Impfpflicht ebenfalls mit dem Schutz besonders gefährdeter Menschen, die in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen behandelt und betreut werden. Alle, die dort arbeiteten, müssten geimpft sein, sagte Aschenberg-Dugnus. «Denn Ausbrüche in diesen Bereichen haben und hatten katastrophale Folgen, deswegen müssen sie verhindert werden.»
Von Union und AfD kam scharfe Kritik. Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Stracke sagte, das Vorgehen der Ampel-Parteien sei keine effiziente Pandemiebekämpfung. «Sie versuchen Lücken zu schließen, die Sie selber aufreißen.» AfD-Fraktionschefin Alice Weidel warf SPD, Grünen und FDP Wahlbetrug vor. «Die Impfpflicht für Pflegekräfte (…) ist ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen». Das Gesetz sei eine «unerhörte Grenzüberschreitung».
<div class=“manual-ad“></div>
Die Pläne im Einzelnen
Die Impfpflicht soll ab 15. März für Beschäftigte etwa in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Reha-Kliniken, Geburtshäusern oder auch bei Rettungsdiensten gelten. Sie müssen dann einen Nachweis vorlegen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Passiert das nicht, muss der Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren. Das kann ein Betretungsverbot für die Arbeitsstelle aussprechen. Laut Gesetzesbegründung entfällt auch die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers.
Mitimpfen dürfen sollen künftig befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte bei Menschen ab zwölf Jahren. Bis es soweit ist, dürften allerdings noch einige Wochen vergehen. Zunächst sind Schulungen geplant, für die bis Jahresende noch Musterkonzepte entwickelt werden sollen. Geschult werden soll für Aufklärungs- und Impfberatungsgespräche und auch für das Verhalten in Notfällen, falls direkt nach der Impfung eine akute allergische Reaktion auftritt.
<div class=“manual-ad“></div>
Gesetzesänderung soll nachsteuern
Einige Bundesländer hatten die Ampel-Parteien für ihre Corona-Politik der vergangenen Wochen kritisiert und bemängelt, dass ihnen Instrumente zur Pandemiebekämpfung aus der Hand genommen würden. Mit der erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird nun noch einmal nachgesteuert: Die Länder sollen, wenn ihre Landesparlamente das beschließen, künftig auch wieder Restaurants oder Kultureinrichtungen schließen dürfen. Weiterhin nicht im größeren Stil geschlossen werden dürfen Schulen, Geschäfte oder Fitnessstudios. Ausgangsbeschränkungen sollen ausgeschlossen sein, genauso wie Verbote von Reisen, Hotelübernachtungen oder Gottesdiensten.
Einzelne Länder hatten kurz vor dem Auslaufen der «epidemische Lage von nationaler Tragweite» am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Maßnahmen beschlossen. Diese dürfen bisher bis 15. Dezember in Kraft bleiben. Laut dem neuen Gesetzentwurf soll diese Frist bis 15. Februar verlängert werden.
<a href=“//clk.tradedoubler.com/click?p=272689&a=3132394&g=24440756″ target=“_blank“>
</a>