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EU führt vorläufige Strafzölle auf E-Autos aus China ein

Die EU-Kommission macht Ernst und führt vorläufige Strafzölle auf E-Autos aus China ein. Ob sie tatsächlich gezahlt werden müssen, ist noch offen. Die EU-Staaten können sie unter Umständen stoppen.

E-Autos aus China könnten künftig mit Strafzöllen belegt werden. (Archivbild)
Foto: XinHua/dpa

Laut dem EU-Amtsblatt werden am Freitag vorläufige Strafzölle für den Import von Elektroautos aus China eingeführt. Betroffen ist unter anderem das Unternehmen BYD, das derzeit die Fußball-Europameisterschaft großflächig sponsert.

Die vorläufigen Zölle sind das Resultat einer Untersuchung der EU-Kommission. Diese hat ergeben, dass die gesamte Wertschöpfungskette für Elektroautos in China stark subventioniert wird und dass durch die Einfuhren chinesischer E-Autos eine klar voraussehbare und unmittelbar bevorstehende Schädigung der Industrie in der EU droht. Laut Angaben der Kommission sind chinesische Elektroautos normalerweise etwa 20 Prozent günstiger als in der EU hergestellte Modelle.

Für den Hersteller BYD steht ein vorläufiger Strafzoll von 17,4 Prozent an, für Geely 19,9 Prozent und für SAIC 37,6 Prozent. Geely produziert unter anderem die elektrischen Smart-Modelle #1 und #3 sowie den Volvo EX30. SAIC baut den in Deutschland beliebten MG4, der im Mai in den Zulassungsstatistiken aus Flensburg knapp hinter dem VW ID.3 auf dem zweiten Platz der E-Autos landete. Andere Hersteller müssen mit 20,8 Prozent rechnen, während Unternehmen, die nicht kooperiert haben, mit einem Strafzoll von 37,6 Prozent belegt werden würden.

Die endgültige Einführung der Strafzölle soll innerhalb von vier Monaten erfolgen, wenn China keine überraschenden Zugeständnisse macht. Bis dahin müssen die Zölle noch nicht gezahlt werden, sondern es müssen nur Sicherheitsleistungen für sie hinterlegt werden.

Sorge vor Gegenmaßnahmen

In Deutschland gibt es Bedenken über das Vorgehen der EU-Kommission, da befürchtet wird, dass vor allem deutsche Autohersteller von möglichen Vergeltungsmaßnahmen betroffen sein könnten. Laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA) war China im Jahr 2023 der drittgrößte Exportmarkt für deutsche Autos, nach den USA und dem Vereinigten Königreich. Deutsche Unternehmen könnten sowohl von möglichen Gegenmaßnahmen als auch von den EU-Maßnahmen selbst betroffen sein, da sie teilweise in China für den Export produzieren.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) warnte kürzlich vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen Chinas. Sollte China Einfuhrzölle auf Fahrzeuge mit einem Motor von mehr als 2,5 Litern Hubraum einführen, würde dies die Branche stark beeinträchtigen. Etwa ein Drittel der Fahrzeuge, die im Jahr 2023 aus Deutschland nach China exportiert wurden, fielen in diese Kategorie.

Auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) dringt deswegen auf eine politische Lösung bis November. Deutschland habe kein Interesse daran, «dass es einen Wettlauf von Zöllen gibt und die Märkte dadurch fragmentiert werden», betonte er jüngst. Auch China als Exportland habe daran kein Interesse. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte sich in der Vergangenheit hingegen grundsätzlich positiv zu Strafmaßnahmen gegen Chinas E-Autos geäußert. 

Verhandlungen zwischen Brüssel und Peking dauern an

In letzter Zeit fanden Gespräche unter anderem zwischen dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao und dem EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis statt. Ob sie zu einer Lösung des Handelskonflikts führen, ist jedoch völlig unklar. Die EU-Kommission betont immer wieder, dass ein Verhandlungsergebnis den Einfluss schädlicher Subventionen beseitigen müsse. Die Gespräche zwischen Brüssel und Peking sollen in den nächsten Wochen fortgesetzt werden.

Sollte die Behörde unter der Führung von Ursula von der Leyen feststellen, dass China nicht ausreichend kooperiert, besteht die Möglichkeit, innerhalb der nächsten vier Monate einen Vorschlag zur Einführung endgültiger Strafzölle zu präsentieren. Die EU-Mitgliedsstaaten könnten diese Zölle nur verhindern, wenn eine sogenannte qualifizierte Mehrheit gegen den Vorschlag stimmt.

In der Regel bedeutet eine qualifizierte Mehrheit, dass mindestens 15 EU-Staaten zustimmen müssen, die zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union ausmachen. Wenn weder für noch gegen den Vorschlag eine qualifizierte Mehrheit zustande kommt, kann die Kommission ihn entweder annehmen oder eine neue, geänderte Version vorlegen.

dpa