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Fehlende Masken: Bundespolizei muss zehntausende Reisende ermahnen

Die Bundespolizei hat zwischen dem 12. September und dem 1. Oktober 2020 in 48.692 Fällen Reisende ohne Mund-Nase-Schutz an Bahnhöfen oder in Zügen ermahnt.

Foto: Depositphotos/Unsplash

Die Bundespolizei hat zwischen dem 12. September und dem 1. Oktober 2020 in 48.692 Fällen Reisende ohne Mund-Nase-Schutz an Bahnhöfen oder in Zügen ermahnt. Der ganz überwiegende Teil der Reisenden zeigte sich daraufhin einsichtig. Bei den Uneinsichtigen wurde das örtlich zuständige Gesundheitsamt in 658 Fällen informiert, um Bußgelder nach den Landeseindämmungsverordnungen zu verhängen.

Die CoVID-19-Eindämmungsverordnungen der Länder legen unter anderem fest, dass bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ein Mund-Nase-Schutz zu tragen ist. Verstößt ein Reisender gegen diese Pflicht, so kann nur die zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen. Die Zuständigkeiten liegen hierfür bei den Gesundheitsämtern, in Amtshilfe bei den Ordnungsbehörden und in Vollzugshilfe bei den Polizeien der Länder.

Dass diese Maßnahmen der Bundespolizei zur Unterstützung der Länder auch zu polizeilichen Begleiterfolgen führen, zeigen beispielhaft unter anderem folgende Sachverhalte:

In Osnabrück wurde am 30. September 2020 kurz vor Mitternacht ein Reisender beim Betreten des Hauptbahnhofes wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes durch Bundespolizisten angesprochen. Seine beharrliche Weigerung, einen Mund-Nase-Schutz aufzusetzen, mündete in einer Personalienfeststellung, um das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Beim Abgleich der Personaldaten mit dem Fahndungsbestand wurde ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Körperverletzung festgestellt. Nachdem der 37-jährige deutsche Staatsangehörige den haftbefreienden Betrag in Höhe von 1.800 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er an die JVA Osnabrück übergeben.

In Freiburg wurde am 13. September ein 26-jähriger Bahnreisender ohne Mund-Nase-Schutz in einem Zug angetroffen. Die beharrliche Weigerung des gambischen Staatsangehörigen, einen Mund-Nase-Schutz aufzusetzen, führte zu einem Ausschluss von der Weiterfahrt. Weil der Mann keine Ausweisdokumente mit sich führte, wurde er durch die Beamten durchsucht – und ca. 27 Gramm Marihuana im Hosenbund aufgefunden. Den Reisenden erwartet ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und einen Bericht an das zuständige Gesundheitsamt zur Durchführung eines Bußgeldverfahrens wegen des Verstoßes gegen die Landeseindämmungsverordnung Baden-Württemberg. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der Reisende auf freien Fuß gesetzt.

Quelle: Bundespolizeipräsidium (Potsdam)

nf24