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Ferienende in Sicht – Schulstart mit und ohne Maske

Wegen vereinzelten Corona-Infektionen in Mecklenburg-Vorpommern mussten bereits zwei Schulen nach Unterrichts-Start wieder geschlossen werden.

Foto: depositphotos

Wegen vereinzelten Corona-Infektionen in Mecklenburg-Vorpommern mussten bereits zwei Schulen nach Unterrichts-Start wieder geschlossen werden.
Die Verunsicherung ist groß und niemand kann genau abschätzen, ob der Hygieneplan des Berliner Senats an den Schulen ausreicht.

In drei weiteren Bundesländern enden heute die Sommerferien. Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg verfolgen dabei unterschiedliche Hygiene-Konzepte, mit und ohne Maskenpflicht. Im neuen Muster-Hygieneplan ist u.a. festgeschrieben, dass mindestens einmal in jeder Unterrichts- bzw. Betreuungsstunde sowie in jeder Pause, eine Durchlüftung über mehrere Minuten vorgenommen wird. Bei einem Verstoß gegen die Corona-Auflagen werden Erziehungsmaßnahmen ergriffen, die Eltern informiert und wenn alle Stricke reißen mit einem Bußgeld bzw. Schulwechsel bestraft.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein wird Schülern ab der 7. Klasse empfohlen, auch im Unterricht eine Maske zu tragen. Verpflichtend ist dies jedoch nicht. Eine erneute Schulschließung wie im Frühjahr soll unbedingt vermieden werden.

Berlin

Anders sind die Regelungen in Berlin. Dort gilt die Maskenpflicht für Lehrer sowie Schüler, welche sich auf Fluren oder in Aufenthalts- und Begegnungsräumen aufhalten. Im Unterricht, auf dem Schulhof oder für Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gilt keine Maskenpflicht. Für die rund 370.000 Schüler in Berlin soll offiziell wieder der Regelbetrieb losgehen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in einem Eilverfahren, dass die Aufhebung des Mindestabstands in Schulen rechtmäßig war, da ein effektiver Unterricht nur als Präsenzunterricht und in voller Klassenstärke gewährleistet ist.

Brandenburg

In Brandenburg gilt in Fluren, Treppenhäusern und Mensen eine Maskenpflicht für Schüler und Lehrer, jedoch nicht in Klassenräumen und auf Schulhöfen. Im Hygieneplan ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern für Lehrer und Schüler festgeschrieben.

Nordrhein-Westfalen

Am Mittwoch startet auch NRW wieder mit dem Unterricht. Dort hat die Landesregierung jedoch eine Maskenpflicht an weiterführenden und berufsbildenden Schulen eingeführt. Diese Maskenpflicht gilt überall, auch im Unterricht.

Sport- & Musik Unterricht

Der Sport-Unterricht soll bevorzugt im Freien gegeben werden. Auf Situationen mit Körperkontakt (Ausnahme: Hilfestellung) soll verzichtet werden. Der Musikunterricht findet ebenfalls statt, nur müssen Musikinstrumente nach jedem Unterricht (bzw. vor der Benutzung durch eine neue Person) gereinigt werden. Bei Chor-Proben muss zwischen allen Sängern ein Mindestabstand von zwei Metern gewährleistet sein und bei Aufführungen vier Meter zwischen Publikum und Chor liegen.

Die Corona-Auflagen an Schulen sehen einige jedoch skeptisch. Vielleicht wäre eine Mischung aus Präsenz- und digitalem Unterricht die bessere Variante gewesen. Durch das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung wird es auch strengere Regeln für „Hitzefreie Tage“ geben.

Quellen: tagesschau.de/ bz.online / rp.online

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