Facebook hat in einem Verfahren vor dem Landgericht Flensburg eine Niederlage einstecken müssen. Geklagt hatte der bekannte Blogger und Aktivist Amed Sherwan.
Flüchtling verklagt Facebook

Facebook hat in einem Verfahren vor dem Landgericht Flensburg eine Niederlage einstecken müssen. Geklagt hatte der bekannte Blogger und Aktivist Amed Sherwan.
Amed Sherwan (22) ist laut und unbequem. Immer wieder erhebt er seine Stimme und äußert sich in Deutschland kritisch gegenüber dem Islam. Er ist ein Flüchtling und ehemaliger Moslem aus dem Irak.
Sherwan veröffentlichte im Dezember eine Fotomontage wurde von Amed Sherwan am 17. Dezember auf Facebook und Instagram als Bestandteil einer Bilderreihe veröffentlicht. Sie zeigt einen Kuss mit dem ägyptischen Atheisten Mohamed Hisham vor der Kaaba, die von gläubigen Muslimen als eines der zentralen Heiligtümer des Islam betrachtet wird.
„Daraufhin gingen bei dem jungen Aktivisten massenhaft Beleidigungen und Gewaltandrohungen ein – darunter auch konkrete Morddrohungen. Insbesondere fundamentalistische Muslime aus Pakistan riefen in Kommentaren dazu auf, Sherwans Beiträge bei Facebook und Instagram zu melden. Und tatsächlich wurden beide Profile nur kurze Zeit später gesperrt“, berichtet der „HPD“.

„Ich habe eine Fotomontage gepostet, auf der ich mich mit einem Aktivisten, einem Freund von mir, Mohamed Hisham, vor der Kaaba in Mekka küsse. Mit dem Foto wollte ich meine Solidarität mit den LGBTQ-Personen in der muslimischen Community zeigen. Ich wollte auf das Thema Schwulsein im muslimischen Kontext aufmerksam machen. Deswegen habe ich ganz viele Morddrohungen erhalten, die meisten waren aus Pakistan. Sie haben auch mein Profil gemeldet. Dann hat Facebook meinen Beitrag entfernt (in dem er seinen Post verteidigte, d. Red.) und mein Instagram-Profil komplett gelöscht“, berichtet „Bild“. Das Löschen des Instagram-Profils soll aufgrund eines „technischen Fehlers“ passiert sein, behauptet Facebook.
Nachdem sein Anwalt wegen dieser Sperrung bei Facebook nachgeforscht hatte, bekam Sherwan sein ebenfalls gesperrtes Instagram-Profil und auch den Beitrag auf Facebook wieder freigeschaltet. Trotzdem strengte er mit der Unterstützung der Giordano-Bruno-Stiftung, des Institutes für Weltanschauungsrecht (ifw) und der Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ ein Verfahren gegen Facebook an – im sogenannten Eilrechtsschutz.
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„Nach der Entsperrung bei Facebook war einer seiner Facebook-Beiträge zu der Debatte nicht mehr zu sehen, da er angeblich gegen die „Gemeinschaftsstandards“ verstoßen habe. Amed Sherwan hatte nämlich seine „Pakastani-Brüder“, welche ihn bedrohten, ironisch darüber aufgeklärt, dass sie lernen müssten, „mit der Liebe in all ihren bunten Varianten umzugehen“ und dass „selbst Allah“ seinen Account nicht „hacken“ könnte. Hiergegen forderte Sherwan am 31. Dezember 2020 Facebook Ltd. zur Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Da das Unternehmen die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen wollte, kam es zum Rechtsstreit, der mit dem bemerkenswerten Beschluss des Landgerichts Flensburg vom 17. März endete“, schreibt die Giordano Bruno Stiftung.
„Es geht nicht nur um mein Profil, so etwas erleben schließlich auch andere Aktivisten. Ihre Plattformen werden gesperrt, Beiträge gelöscht, weil anderen Gläubigen das nicht gefällt und sie sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt fühlen“. Er betrachtet es als problematisch, wenn große Digitalkonzerne wie Facebook allein aufgrund der Anzahl der Meldungen gegen einen Beitrag vorgehen, ohne diesen richtig zu überprüfen. Das sei ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Nicht nur vor der heiligen Kaaba in Mekka fertigte Sherwan diese Fotomontage an, sondern auch vor anderen religiösen Symbolen.
„Ich habe diese Fotomontage vor verschiedenen religiösen Orten gepostet, bei den anderen gibt es keine einzige Morddrohung. Aber wenn ich Morddrohungen bekomme, sind sie von Muslimen“, sagt Sherwan.
Facebook verurteilt
„Wie sehr sich Facebook gegen die Unterlassungserklärung sträubte, zeigt die Tatsache, dass die Klageerwiderung von Facebook Ltd. mit allen Anlagen deutlich mehr als 2000 Seiten umfasste. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der Amed Sherwan vor Gericht vertrat, ließ sich davon aber nicht beeindrucken, sondern ging in die Offensive“, berichtet die Giordano Bruno Stiftung.
Ursprüngliches Ziel Sherwan war es eine einstweilige Verfügung gegen Facebook zu erreichen. Doch weil er sein Ziel mittlerweile auch so schon erreicht hatte, erklärten er und Facebook die Sache für erledigt. Das Gericht musste nur noch entscheiden, wer die Verfahrenskosten tragen muss. Die Richter erstellten eine Prognose, welche Partei den Rechtsstreit voraussichtlich verloren hätte. Das wäre Facebook gewesen. Der Konzern muss die Kosten des Verfahrens tragen.
„Sherwan sieht es als einen Sieg, weil Facebook nicht richtig begründen konnte, warum sie sein Profil sperrten. Er wollte genau das erreichen, dass seine Beiträge nicht als Verstöße gegen die Gemeinschaftsregeln von Facebook gewertet werden“, berichtet Bild.
„Ich finde, dass das Gerichtsurteil gegen die Zensur von Facebook ein Gewinn für die Meinungs- und Redefreiheit und eine direkte Umsetzung der Werte der Aufklärung ist“, kommentiert sein Freund Hisham die Entscheidung.








