Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Passagiere von Vueling mehrere Handgepäckstücke kostenlos mitnehmen dürfen, solange die Gesamtmaße der Gepäckstücke passen. Diese Entscheidung folgt einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands und könnte Auswirkungen auf die Gepäckbestimmung…
Flugpassagiere dürfen künftig mehrere Handgepäckstücke mitnehmen

In einem jüngsten Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass Passagiere mehrere Handgepäckstücke ohne zusätzliche Gebühren mit in die Kabine nehmen können, solange die Gesamtabmessungen dieser Gepäckstücke die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten. Dieses Urteil folgt auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Oft wird bei der Buchung eines Fluges der Eindruck erweckt, die Tarife seien günstig. In Wirklichkeit können allerdings zusätzliche Kosten für Handgepäck die Endpreise erheblich steigern. Durch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm haben Fluggäste nun die Möglichkeit, mehr als ein Handgepäckstück kostenlos mitzuführen.
Die Klage richtete sich gegen Vueling, eine spanische Fluggesellschaft, die von deutschen Flughäfen wie Stuttgart, Hamburg und München nach Spanien fliegt. Nach den Angaben auf der Webseite von Vueling ist nur ein Handgepäckstück im Preis enthalten, das unter den Vordersitz passen muss und die Maße 40x30x20 cm nicht überschreiten darf. Für größere Handgepäckstücke müssen Passagiere zusätzliche Gebühren zahlen, selbst wenn sie lediglich eine zweite kleine Tasche mitführen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband argumentierte, dass diese Regelung eine unzulässige Diskriminierung darstellt. Die Verbraucherschützer betonten, dass es unerheblich sein sollte, wie viele Handgepäckstücke mitgeführt werden, solange die Gesamtmaße den Vorgaben entsprechen.
Das Oberlandesgericht Hamm folgte dem Argument und entschied, dass Vueling die bisherigen Regelungen zur Handgepäckmitnahme ab sofort nicht mehr anwenden darf. Die Richter verwiesen darauf, dass es keinen triftigen Grund gibt, weshalb Passagiere nicht mehrere Taschen kostenlos an Bord nehmen sollten, wenn diese zusammen unter den Vordersitz passen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, doch Vueling hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Allerdings sind die Erfolgsaussichten in solchen Fällen meist gering.
Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Urteil keine Auswirkungen auf die Gebühren für zusätzliches oder übergroßes Gepäck beim Check-in hat. Bereits im Jahr 2014 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Airlines für Übergepäck Gebühren verlangen dürfen, da sie dadurch zusätzliche Kosten, etwa für das Verladen des Gepäcks, haben.
Das Urteil basiert auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2014, die Handgepäck als unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen festlegt. Demzufolge dürfen Fluggesellschaften keine gesonderten Gebühren für Handgepäck erheben, solange Gewicht und Maße den angemessenen Anforderungen entsprechen.
Die strengen Kontrollen für Handgepäck bei anderen Airlines, wie beispielsweise Ryanair, könnten durch dieses Urteil ebenfalls beeinflusst werden, da die Vorgaben zur Mitnahme von Handgepäck jetzt klarer definiert sind.
Quellen: tagesschau, urteile.news
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.








