Es war eines der spektakulären Verfahren in der Aufarbeitung von Vorwürfen aus der Corona-Zeit. Das Urteil ist am Ende fast vernachlässigbar – die beiden Angeklagten sind dennoch bestraft.
Weitgehender Freispruch für Angeklagte in Masken-Prozess
Über Jahre hinweg wurde ermittelt und monatelang im Gerichtssaal verhandelt – letztendlich endeten die meisten Anklagen in fast vollständigen Freisprüchen. Nur eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro für das Nebendelikt Urkundenfälschung wurde von der 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth gegen einen der beiden Angeklagten verhängt. Das Gericht entschied, dass kein Betrugsabsicht beim Handel mit Corona-Schutzmasken aus China nachweisbar war.
Millionenbetrug vorgeworfen
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte zunächst die beiden Angeklagten aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz, Betrug im Millionen-Volumen begangen zu haben. Im Plädoyer wurde der Tatvorwurf jedoch aufgrund mangelnder Beweise bis auf einen kleinen Rest im Wert von knapp 18.000 Euro fallengelassen.
Auch in Bezug auf den verbleibenden Vorwurf, für den die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen gefordert hatte, sah die 16. Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Barbara Reim jedoch kein schuldhaftes Verhalten. Nur einer der beiden Angeklagten – ein Kommunalpolitiker der Freien Wähler – wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro verurteilt. Er hatte sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht, indem er einen Stempel und die Unterschrift eines EU-Bevollmächtigten kopiert hatte. Er wird das Geld nicht zahlen müssen: Er hatte mehr als 80 Tage in Untersuchungshaft verbracht, die Strafe ist somit bereits verbüßt. Auch in Bezug auf die restlichen Vorwürfe wurde er freigesprochen.
Unklare Anforderungen
Die beiden Beschuldigten hatten während der Corona-Pandemie eine große Menge Masken aus China nach Deutschland importiert und einen Großteil davon im Wert von mehreren Millionen Euro an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) verkauft. Es war unklar, ob die Masken den Qualitätsanforderungen entsprachen.
Der Prozess offenbarte, dass in dieser Frage auch beim Landesamt kein gesichertes Wissen herrschte. Es habe eine «Wildwest»-Mentalität geherrscht, gekauft worden sei, was der Markt hergegeben habe, die Zeiten seien «vogelwild» gewesen, berichteten Zeugen aus dem LGL. Die Staatsanwaltschaft sah im Vorgehen des Landesamtes ein «klares Organisationsverschulden». Die nötigen Strukturen, etwa zur Prüfung der Ware, seien überhaupt nicht geschaffen gewesen.
Aiwanger im Zeugenstand
Während des Prozesses hatte im Zeugenstand im September vergangenen Jahres auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) aussagen müssen. Er hatte skizziert, wie verzweifelt die Lage im Freistaat in der Hochphase der Pandemie im Jahr 2020 gewesen war. Lastwagenladungen mit Masken wurden teils mit Polizeischutz vom Flughafen Frankfurt nach Bayern gebracht. «Es war nicht die Frage: Wo ist der Stempel? Es war die Frage: Wo ist die Maske?», fasste Aiwanger die Situation zusammen.
Während der fast vier Monate dauernden Hauptverhandlung hat die Verteidigung harte Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft erhoben, die unter anderem einseitig ermittelt und der Verteidigung den Zugang zu den Akten verweigert hat.
Fast drei Monate in Untersuchungshaft, Hausdurchsuchungen, das Einfrieren ihrer Vermögen, erhebliche berufliche Einschränkungen – all das mussten die Angeklagten durchmachen. Obwohl das Landgericht die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt hatte, setzte die Anklagebehörde die Verhandlung per Einspruch beim Oberlandesgericht durch. Einer der Angeklagten verpasste sogar die Geburt seines ersten Kindes, weil er zur fraglichen Zeit in U-Haft saß.