Ab dem 14. September 2026 können Sondernutzungsanträge für ambulanten Handel im Stadtkern von Dresden für das Jahr 2027 eingereicht werden. Anträge müssen bis zum 18. September 2026 eingegangen sein, bei Mehrfachbewerbungen entscheidet das Los.
Genehmigungen für mobilen Handel im Stadtzentrum ab 2027 beantragt
Ab Montag, dem 14. September 2026, beginnt die Landeshauptstadt Dresden mit der Annahme von Sondernutzungsanträgen für den mobilen Handel im Stadtkern für das Jahr 2027. Die Anträge können entweder per Post an die Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, gesendet oder im Fristenbriefkasten am Rathausplatz 1 (Goldene Pforte), 01067 Dresden, eingeworfen werden.
Auf der Internetseite www.dresden.de/ambulanter-handel sind die erforderlichen Antragsformulare sowie Lagepläne verfügbar. Diese Pläne zeigen die zulässigen Standorte und Bereiche für die verschiedenen Sortimente im Stadtkern.
Alle Anträge, die bis einschließlich Freitag, dem 18. September 2026, eingehen, werden als gleichzeitig eingereicht betrachtet. Bei mehreren Bewerbungen für denselben Standplatz oder Standortbereich erfolgt die Entscheidung durch ein Losverfahren. Interessierte können auch telefonisch unter 0351-4884301 weitere Informationen erhalten.
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Quellen: dresden, MDR, Bild
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