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Gericht: „Impfpflicht ist rechtens“

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder brachte schon Mitte Januar eine mögliche Impfpflicht in die Debatte der COVID-19-Impfungen ein. Begründet hatte er dies mit der niedrigen Impfbereitschaft in Deutschland.

Foto: canva

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder brachte schon Mitte Januar eine mögliche Impfpflicht in die Debatte der COVID-19-Impfungen ein. Begründet hatte er dies mit der niedrigen Impfbereitschaft in Deutschland.

In Tschechien müssen Kinder beispielsweise gegen Krankheiten wie Masern und Tetanus geimpft werden. Zahlreiche Eltern, die wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht eine Geldstrafe zahlen mussten oder deren Kinder nicht in den Kindergarten aufgenommen wurden, klagen jedoch.

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Allerdings sei die Impfpflicht  im „besten Interesse“, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Ist dies ein Präzedenzfall für die Corona-Impfung?

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält eine Impfpflicht für rechtens. „Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden“, urteilte das Gericht nach einer Klage mehrerer Familien gegen die in Tschechien bestehende Impfpflicht für Kinder. Die tschechische Gesundheitspolitik sei im „besten Interesse“ der Kinder, so die Richter.“ (ntv)

„Das Ziel muss sein, dass jedes Kind gegen schwere Krankheiten geschützt ist, durch Impfung oder durch Herdenimmunität“, erklärte das Gericht weiter. Daher sei eine Impfpflicht keine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, welche den Schutz des Privat- und Familienlebens garantiert.

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„Es ist das erste Urteil des EGMR zu einer Impfpflicht für Kinder. Experten zufolge könnte es Auswirkungen auf die derzeit vielerorts laufenden Corona-Impfkampagnen haben. Um die Corona-Pandemie einzudämmen, ist eine sogenannte Herdenimmunität notwendig. Zugleich stehen einige Menschen einer Impfung jedoch skeptisch gegenüber. In einigen Staaten wird deshalb über eine Impfpflicht diskutiert.“ (ntv)

nf24