Ein Amtsgericht hat untersagt, Schüler dazu zwingen, Abstand einzuhalten, Schnelltest durchzuführen und Masken zu tragen.
Gericht verbietet Masken in Schulen

Ein Amtsgericht hat untersagt, Schüler dazu zwingen, Abstand einzuhalten, Schnelltest durchzuführen und Masken zu tragen.
Ein Beschluss des Amtsgerichts Weimar sorgt für Aufsehen: Corona-Verharmloser wittern Morgenluft, aber in der Praxis dürfte sich trotz der spektakulär wirkenden Entscheidung nichts ändern.
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Im Beschluss eines Familienrichters geht es um die angebliche „Kindeswohlgefährdung“ durch die Schutzregeln. Das Familiengericht untersagt deshalb an den Schulen von zwei Kindern die Anordnungen:
Im Unterricht und auf dem Schulgelände OP-Maske oder FFP2-Maske zu tragen
Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.
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Das Urteil soll nicht nur für die beiden Kinder gelten, sondern auch für alle Schüler und Schülerinnen an diesen beiden Schulen. Dort würden damit faktisch die Regeln zur Eindämmung der Pandemie völlig außer Kraft gesetzt.
Das Bildungsministerium Thüringen reagierte umgehend am Sonntag: „Es sei zweifelhaft, ob der Beschluss wegen vieler Ungereimtheiten überhaupt irgendeine rechtliche Wirkung habe. In jedem Fall betreffe er nur die zwei Kinder, deren Mutter vor Gericht gezogen war. Ansonsten gelten an den zwei Schulen in Weimar und im ganzen Freistaat die Infektionsschutzmaßnahmen (…) unverändert“. Das Gericht könne lediglich Entscheidungen für die Kinder der Klagenden treffen – aber nicht für andere Kinder. Das Ministerium listet zusätzlich eine Reihe möglicher Rechtsfehler auf und kommt generell zu dem Schluss: „Der Beschluss wirft gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf.“
Fake-Urteil?
Ab Samstagnachmittag teilten zahlreiche „Querdenkern“ das „Urteil“ in sozialen Netzwerken. Viele Juristen konnten sich aber nicht vorstellen, dass ein Familienrichter selbst so eine Entscheidung getroffen hat. „Beschluss des AG Weimar Fake? Der Beschluss stammt zwar sicher aus juristischer Feder, erscheint in vielerlei Hinsicht zumindest ungewöhnlich, sodass Zweifel an der Echtheit angebracht sind. ..“ schrieb etwa Chan-jo Jun, ein Rechtsanwalt aus Würzburg.
„Das Bildungsministerium verweist darauf, dass das Familiengericht gar nicht die Zuständigkeit habe, Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung zu überprüfen – das machen Verwaltungsgerichte. Es werde „schnellstens eine obergerichtliche Prüfung des Beschlusses“ angestrengt2, berichtet t-online.de.
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Quellen: T-Onlione, Berliner Kurrier








