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Gericht: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Die AfD wollte sich in Bayern gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren. Jetzt gibt es ein Urteil.

Der Verfassungsschutz darf nach einem Gerichtsurteil die AfD in Bayern beobachten.
Foto: Daniel Karmann/dpa

Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass der Bayerische Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf. Die Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung wurde als unbegründet abgewiesen. In der Eilsache hatte die Partei bereits zuvor in zwei Instanzen verloren.

Zu Beginn der Verhandlung sagte AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka, dass er keinen Erfolg der Klage vor dem Verwaltungsgericht erwarte. Er kündigte an, dass die Partei im Falle einer Abweisung weitere Instanzen anrufen wolle.

Der bayerische Verfassungsschutz hatte für das Jahr 2022 angekündigt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Laut Verfassungsschützern wurde jedoch bisher auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation verzichtet, bis eine endgültige gerichtliche Klärung erfolgt.

Der Verfassungsschutz hat aus öffentlich zugänglichen Quellen Tausende Seiten gesammelt, darunter Chatprotokolle und Redeauszüge, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD belegen und damit eine Beobachtung rechtfertigen sollen. Die Äußerungen reichen von ausländer- und muslimfeindlich bis zu demokratiefeindlich von AfD-Mitgliedern und Funktionsträgern der Partei.

Die AfD-Seite versuchte, die Aussagen als Entgleisungen Einzelner darzustellen, mit denen die Partei als Ganzes nichts zu tun habe. Die Partei habe als Organisation die Verfehlungen untersucht, einige Parteimitglieder ausgeschlossen oder gerügt.

dpa