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Gesundheitskarte bleibt auch bei unbezahlten Beiträgen gültig

Das bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass Krankenkassen die elektronische Gesundheitskarte bei Beitragsrückständen nicht sperren dürfen. Dies betrifft Millionen Versicherte und könnte die Vorgehensweise der Kassen im Umgang mit Zahlungsausfällen grundlegend ändern.

Krankenkassen dürfen Gesundheitskarte bei Beitragsrückständen nicht sperren
KI-generiert

Das bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass Krankenkassen nicht berechtigt sind, ihren Versicherten die elektronische Gesundheitskarte zu entziehen, wenn diese mit ihren Beiträgen im Rückstand sind. Diese Entscheidung stellt eine weit verbreitete Praxis in der Branche in Frage und wurde als rechtlich nicht haltbar bewertet.

Das Gericht hat ein vorheriges Urteil des Sozialgerichts Augsburg aufgehoben. Nach dieser gerichtlichen Entscheidung ruht der Anspruch auf Leistungen, wenn Versicherte trotz Mahnungen über einen Zeitraum von zwei Monaten hinweg ihre Krankenkassenbeiträge nicht beglichen haben. Dennoch sind bestimmte Gesundheitsleistungen, wie etwa Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen bei akuten Erkrankungen, weiterhin zulässig.

Technisch gesehen ist es nicht möglich, einen „Ruhe-Status“ direkt auf der Gesundheitskarte zu vermerken. Aus diesem Grund haben zahlreiche Krankenkassen die Praxis entwickelt, die Karte zu sperren oder zu entziehen. Stattdessen stellen sie Berechtigungsscheine aus, die beantragt werden müssen. Diese Scheine sind jedoch nicht für die Abrechnung ärztlicher Leistungen gedacht, sondern dienen der Abrechnung von Heilmitteln oder Haushaltshilfen. Das bayerische Landessozialgericht hat dieser Praxis nun eine klare Absage erteilt.

Das Gericht wies darauf hin, dass jeder Versicherte einen Anspruch auf eine elektronische Gesundheitskarte hat. Der „Ruhe-Status“ darf nicht durch den Entzug der Karte und die Ausgabe von Berechtigungsscheinen umgangen werden. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Millionen von Versicherten und könnte die Vorgehensweise der Krankenkassen in Bezug auf Beitragsrückstände grundlegend verändern.


Quellen: BR, Zahlungsverzug: Kassen dürfen Gesundheitskarte nicht sperren, Millionen Versicherte betroffen: Krankenkassen sperren Gesundheitskarte

TS