Eine Lehrerin überfuhr ein Schulkind mit dem Auto. Jetzt fiel das Urteil.
Grundschul-Lehrerin tötet Schülerin

Eine Lehrerin überfuhr ein Schulkind mit dem Auto. Jetzt fiel das Urteil.
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Eine Grundschullehrerin ist jetzt wegen eines tödlichen Unfalls, bei dem eine Schülerin starb, zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem wurde die 61-Jährige verpflichtet, 5.000 Euro an ein Kinderhospiz zahlen. Mit dem Urteil bestätigte das Landgericht Düsseldorf am Freitag die Entscheidung der Vorinstanz. Die Autofahrerin habe sich ohne Zweifel der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, betonte die Vorsitzende Richterin.
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Die Pädagogin hatte Anfang September 2017 eine Grundschülerin im Düsseldorfer Norden tödlich mit dem Auto angefahren. Die Richterin warf der Angeklagten mehrere Pflichtverstöße vor: „Sie befuhren in einem Wohngebiet eine reine Anliegerstraße. Sie wussten von dem Schulumfeld. Es war der dritte Schultag. Das Motto „Schule hat begonnen“ ist bekannt und sie sind zu schnell in die Kreuzung eingefahren.“
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Die Grundschullehrerin sei nach der Kollision einfach weitergefahren, statt sofort zu bremsen, warf das Gericht ihr vor. Das Mädchen befand sich mit dem Rad auf dem Weg zur Schule. An einer Kreuzung wurde die Neunjährige vom Auto der Lehrerin mit Tempo 15 angefahren und – weil die Frau nicht sofort stoppte – überrollt – mit tödlichen Folgen. Die Lehrerin versuchte sich zu verteidigen: „Ihre Sicht sei durch illegal geparkte Autos eingeschränkt gewesen. Das Schulkind auf dem Fahrrad habe ihr dann auch noch die Vorfahrt genommen.“
Die Richterin kritisierte, die 61-Jährige habe sich im Prozess als Opfer dargestellt: „So was habe ich bisher noch nicht erlebt.“ Der Verteidiger der Pädagogin verzichtete auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
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Quelle: T-Online








